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Viele Tipps zum Anspruch auf Ganztagesbetreuung

Viele Tipps zum Anspruch auf Ganztagesbetreuung

Ab 2026 haben Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Wie können sich Schulen und Gemeinden auf den dadurch aller Voraussicht nach steigenden Betreuungsbedarf einstellen? Viele Tipps hierzu gab es jetzt in Buxheim. Vertreter des Kreisjugendamts, der Gemeinde und der dortigen Grundschule informierten rund ums Thema. Die Gemeinde Buxheim ist bei der Betreuung von Grundschülern bereits gut aufgestellt und gilt als positives Beispiel.

Annika Boser, die das Thema Ganztagesanspruch beim Kreisjugendamt am Landratsamt Unterallgäu koordiniert, erläuterte zunächst den rechtlichen Hintergrund: Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wird demnach stufenweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt er zunächst für die Erstklässler. Ab dem darauffolgenden Schuljahr greift er auch für die Zweitklässler und ein Jahr später zusätzlich für die Drittklässler. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch schließlich für alle Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse. „Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuungszeit von acht Stunden werktäglich“, erklärte Boser. Dies gelte auch für die Ferienzeiten. Möglich sei in den Ferien lediglich eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr.

Eine Option, um den Rechtsanspruch abzudecken, ist die Offene Ganztagsschule (OGTS). „Daneben eignen sich hierzu Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (vor allem Horte) und weitere schulische Betreuungsangebote wie die Gebundene Ganztagsschule (GGTS) oder die Verlängerte Mittagsbetreuung“, erläuterte die Expertin. Für die Eltern bedeutet das aber nicht, dass ihr Kind das Angebot wahrnehmen muss. Sie haben laut Boser lediglich einen Anspruch darauf, wenn sie dies möchten. Kein Anspruch bestehe aber auf einen bestimmten Betreuungsplatz und die Betreuung müsse auch nicht kostenfrei sein.

Besonders hervor hob Boser beim Ausbau der Ganztagesbetreuung das Engagement der Gemeinde und der Schulleitung in Buxheim. Die dortige Grundschule bietet bereits eine umfassende Betreuung an: Die Schule verfügt über eine OGTS, das Schulhaus wurde entsprechend ausgebaut und es gibt eine Ferienbetreuung, so dass mittlerweile 75 Prozent der Kinder das Betreuungsangebot nutzen. „Damit liegt Buxheim deutlich über der aktuellen Betreuungsquote von durchschnittlich 39 Prozent im Landkreis Unterallgäu“, informierte die Referentin des Kreisjugendamts. Die bayerische Staatsregierung rechnet beim bayernweiten Ausbau von Betreuungsangeboten damit, dass künftig bis zu 80 Prozent der Grundschüler betreut werden müssen. „Wir gehen aber davon aus, dass diese Betreuungsquote in kleineren Kommunen nicht zwangsläufig erreicht wird“, schätzte sie den Bedarf im Unterallgäu ein.

Anschließend berichteten Bürgermeister Wolfgang Schmidt und Markus Beggel von der Gemeinde sowie Schulleiterin Melanie Fischer und OGTS-Leiterin Alina Elsner von ihren Erfahrungen aus der Praxis. Außerdem bestand die Gelegenheiten, die neu geschaffenen Räumlichkeiten zu besichtigen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 16.05.2024