Alles rund um die Jagd im Unterallgäu
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Unterallgäu ist grundsätzlich für alle jagdlichen Angelegenheiten im Landkreisgebiet zuständig, außer für die Jägerprüfung. Für diese ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut der richtige Ansprechpartner. Einige Informationen zur Jäger- und Falknerprüfung haben wir trotzdem auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Bei grundsätzlichen Angelegenheiten steht der Unteren Jagdbehörde der Jagdbeirat zur Seite. Der Jagdbeirat ist ein Gremium aus fünf sachkundigen, ehrenamtlich tätigen Personen aus den Bereichen Jagd, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaften und Naturschutz. Vorsitzender ist der Landrat. Dieses Gremium kommt zusammen, um die Abschusszahlen zu planen und wenn es aus aktuellem Anlass nötig ist.
Bei laufenden Angelegenheiten wird die Untere Jagdbehörde von zwei Jagdberatern sowie einem forstlichen Berater unterstützt. Sie sind ebenfalls ehrenamtlich tätig. Es ist jeweils ein Jagdberater für den östlichen und den westlichen Landkreis bestellt. Jagdberater für den östlichen Landkreis ist Hubert Klucker, für den westlichen Landkreis ist Christine Kreuz-Mayer zuständig. Forstlicher Berater für das gesamte Landkreisgebiet ist Roland Lembach.
Der Landkreis Unterallgäu ist in elf Hegegemeinschaften eingeteilt. Eine Hegegemeinschaft besteht aus mehreren zusammenhängenden Jagdrevieren, die einen bestimmten Lebensraum für das Wild umfassen und eine ausgewogene Hege der vorkommenden Wildarten und eine einheitliche, großräumige Abschussregelung ermöglichen sollen. Die Hegegemeinschaft wird von einem (von den Revierinhabern gewählten) Hegegemeinschaftsleiter vertreten.
Zum Landkreis Unterallgäu gehören folgende Hegegemeinschaften:
- Otterwald
- Illertal
- Östliche Günz
- Westliche Günz
- Babenhausen
- Hesselwang
- Obere Eggen
- Salzstraße
- Wertachtal-Nord
- Fuchsberg
- Kammeltal
Diese elf Hegegemeinschaften umfassen 246 Reviere, die sich in 174 Gemeinschaftsjagdreviere, 42 Eigenjagdreviere und 30 Staatsjagdreviere aufteilen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Niederwild-Reviere. Rotwild (gehört zur Familie der Hirsche) und sonstiges Hochwild kommen im Landkreis Unterallgäu nicht vor. Es gibt lediglich ein kleines Muffelwild-Vorkommen, das sich momentan im Bereich des Kohlberges aufhält. Bei Muffelwild handelt es sich um Wildschafe, die ursprünglich aus dem Mittelmeerraum (Korsika und Sardinien) stammt.
Die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers beträgt in Bayern 250 Hektar, die eines Eigenjagdreviers 81,755 Hektar. Staatsjagdreviere sind die Eigenjagdreviere des Freistaates Bayern.
Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis - den Jagdschein. Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist nach dem Bundesjagdgesetz davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat. Zuständig für die Durchführung der Jägerprüfung und der Falknerprüfung ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut als zentrale Prüfungsbehörde in Bayern. Dort sind auch die entsprechenden Antragsunterlagen einzureichen.
Um sich für die Jägerprüfung anmelden zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- Schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (bei Minderjährigen)
- Nachweis über die Teilnahme an einer jagdlichen Ausbildung nach § 4 Abs. 1 und 2 JFPO oder - bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb Bayerns - über eine vergleichbare Ausbildung
Die vorgeschriebene Ausbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen. Mindestens 60 Stunden müssen dabei auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen. Dem Nachweis der praktischen Ausbildung über 60 Stunden ist die Bestätigung über eine einjährige jagdliche Ausbildung bei einem bestätigten Lehrherrn gleichgestellt. Der Nachweis über die Schießausbildung bezieht sich auch darauf, dass der Bewerber mit Pistole und Revolver mindestens je fünf Schüsse auf die Scheibe, außerdem mindestens fünf Büchsenschüsse auf die Scheibe "flüchtiger Überläufer" abgegeben hat. - Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd - dieser entfällt, wenn der Bewerber bei der Anmeldung zur Jägerprüfung schriftlich erklärt hat, auf die Ausübung der Fallenjagd zu verzichten.
Detaillierte Informationen zur Jägerprüfung erhalten Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die Anmeldeformulare zur Jäger- und Falknerprüfung können Sie anfordern beim:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Schwimmschulstr. 23
84034 Landshut
E-Mail: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de
Telefon: (0871) 96228-16
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Unterallgäu haben wird der Jagdschein von der Unteren Jagdbehörde bei uns im Landratsamt als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für maximal 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch keine achtzehn sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jagdschein berechtigt dazu, im gesamten Bundesgebiet zu jagen und Jagdwaffen zu kaufen (eine Ausnahme ist der Tagesjagdschein, mit diesem dürfen Sie keine Jagdwaffen erwerben).
Fragen und Antworten
In einem Jagdrevier obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen und dem Revierinhaber den bestätigten Jagdaufsehern. Die Bestätigung als Jagdaufseher wird auf Antrag des Revierinhabers von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt volljährigen, zuverlässigen, jagdpachtfähigen Personen mit fachlicher Eignung erteilt. Diese müssen nicht nur über theoretische Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrung in der Revierbetreuung verfügen. Außerdem ist ein Beschluss durch die jeweilige Jagdgenossenschaft erforderlich. Der Jagdaufseher erhält einen Ausweis über seine Bestätigung und ein Dienstabzeichen, diese sind bei der Ausübung stets mitzuführen.
Fragen und Antworten
Die Grundeigentümer der jagdbaren Flächen, die zu einem Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, bilden eine Jagdgenossenschaft. Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden ein Gemeinschaftsjagdrevier, wenn sie im Zusammenhang eine bestimmte Mindestfläche umfassen. Die zugehörige Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes. Die Jagdgenossenschaft stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht der Jagdbehörden. Das bedeutet, dass die Untere Jagdbehörde die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Jagdgenossenschaften überwacht und sie dabei unterstützt.
Fragen und Antworten
Bei Gemeinschaftsjagdrevieren steht das Jagdrecht der Jagdgenossenschaft, bei Eigenjagdrevieren dem Eigenjagdbesitzer zu. In der Regel verpachtet die Jagdgenossenschaft das Jagdrecht. Alternativ kann sie auch eine Eigenbewirtschaftung mit einem angestellten Jäger betreiben. Eigenjagdreviere werden seltener verpachtet. Dies hängt auch damit zusammen, ob der Eigenjagdbesitzer selbst einen Jagdschein hat.
Fragen und Antworten
Eine Übersicht über die Jahresstrecken im Landkreis Unterallgäu finden Sie hier.
Der Jagdschein ist gemacht, wann und wie viele Tiere darf man nun jagen? Informationen zu den Regelungen der Bejagung finden Sie auf dieser Seite. Grundsätzlich darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden.
Fragen und Antworten
- Auf den Internetseiten des bayerischen Landesjagdverbands finden Sie unter anderem eine Übersicht über die aktuellen Jagdzeiten.
- Nähere Informationen über den Wolf gibt es auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Eine Rotte Wildschweine verwüstet über Nacht ein Maisfeld - der Ärger zwischen Jägern und Landwirten ist vorprogrammiert. Aber nicht nur beim Thema Wildschweine prallen ganz unterschiedliche Ansichten aufeinander. Um gemeinsame, mit dem Tierschutz konforme Bejagungskonzepte für das Schwarzwild zu erarbeiten und Wildschäden zu reduzieren, gibt es im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen die Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild Unterallgäu. Näheres zu dieser Arbeitsgemeinschaft, aber auch an wen Sie sich wenden können, wenn bei Ihnen ein Wildschaden entstanden ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Natürlich können Sie sich auch an die Untere Jagdbehörde im Landratsamt wenden.
Fragen und Antworten
- Alles über die Wildvermarktung erfahren Sie auf der Seite "Lebensmittelsicherheit" unter dem Punkt "Wildbret-Vermarktung"
Auch Jahrzehnte nach dem Reaktor-Störfall in Tschernobyl liegt die Strahlenbelastung von Wildtieren teilweise noch immer über dem zulässigen Wert von 600 Becquerel. Gerade bei Wildschweinen wird dieser Wert oftmals überschritten. Nachfolgend haben wir einige Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
Fragen und Antworten
- Infobroschüre "Schwarzwild - Jagdstrategien, Regelungen im Jagdpachtvertrag, unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen der Jagdgenossenschaft"
- Jahresstrecken im Landkreis Unterallgäu in der Übersicht
- Allgemeinverfügung für die jagdrechtliche Erlaubnis zur Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung