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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 20.11.2024

Inklusion: Der kommunale Aktionsplan

Ob im Bereich Bildung, in der Arbeitswelt oder in der Freizeit: Menschen mit Behinderung sollen genauso an der Gemeinschaft teilhaben können, wie Menschen ohne Behinderung. Der Fachbegriff dafür lautet Inklusion. Das nebenstehende Bild verdeutlicht, was Inklusion bedeutet - einfach anklicken!

Im Landratsamt Unterallgäu ist uns dieses Thema sehr wichtig. Deshalb haben wir gemeinsam mit vielen anderen Personen - auch mit Betroffenen - dazu Verbesserungsvorschläge gesammelt. Diese haben wir im kommunalen Aktionsplan festgehalten. Auf dem Papier gibt es diesen Aktionsplan seit Oktober 2014. Die Maßnahmen, die fünf Handlungsfeldern zugeordnet sind, werden nun Schritt für Schritt umgesetzt.

Was ist Inklusion?
Wie viele Menschen mit Behinderung gibt es im Unterallgäu?
Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Was ist Ziel des kommunalen Aktionsplans?

Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen rund um Inklusion und den kommunalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung sind Caroline-Maria Gsöllpointner und Andrea Maurer-Aulenbach. Sie koordinieren die Arbeit am Aktionsplan und begleiten die Arbeitsgruppen, die daran beteiligt sind.

Rufen Sie sie bei Fragen einfach an!

Fragen und Antworten

Welche Aufgaben hat die Koordinationsstelle Inklusion?
Wer kann sich an die Koordinationsstelle wenden?
Wo findet man die Koordinationsstelle?
  • Weitere Ansprechpartner zum Thema Menschen mit Behinderung finden Sie auf dieser Seite.

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