Feste feiern ohne Sorgen - Tipps und Hilfen für Veranstalter
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Festzelten, Stadt-, Frühlings- oder Gartenfesten haften die Veranstalter in vollem Umfang für Schäden, die beim unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln Gesundheitsschädigungen bei Gästen hervorrufen. Dabei greift das Produkthaftungsgesetz beziehungsweise die Beweislastumkehr im Schadensfall. Das heißt, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihre Lebensmittel unverdorben waren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgehalten, dass zum Schadenersatz verpflichtet ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
Wenn also Vereinsvorstände, aber auch Privatpersonen, ein Fest abhalten wollen und eine Bewirtung stattfindet, so sollte der Veranstalter im Zuge seiner Sorgfaltspflicht einige Mindestanforderungen einhalten, um Verdruss und Ärger zu vermeiden. Der Verbraucherschutz am Unterallgäuer Landratsamt versucht Vereinsvorstände und Veranstalter in eigenem Interesse über die rechtliche Situation bei Veranstaltungen zu informieren und zu beraten. Gerne halten wir hierüber auch Vorträge in Ihrem Ort ab. Melden Sie sich bei Fragen einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Einige grundlegende Informationen finden Sie auch auf dieser Seite. Darüber hinaus haben wir ein übersichtliches Infoblatt für Sie erarbeitet, das Ihnen bei den Vorbereitungen Ihres Fests helfen kann.
Wenn Sie für Ihr Fest ein Festzelt aufbauen, erhalten Sie außerdem auf dieser Seite baurechtliche Informationen.
Fragen und Antworten
- Alles, was Veranstalter wissen müssen - von der Abfallentsorgung über Gema und Lärmschutz bis zum Verkehrsrecht - finden Sie unter www.unterallgaeu.de/veranstalter
- Infoblatt für Veranstalter
- Veranstalter-Leitfaden des Landratsamtes Unterallgäu (widmet sich vor allem dem Thema Jugendschutz)
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Informationen rund um Ernährung und Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit, Verbraucher und Recht sowie Finanzen und Versicherungen
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Informationen zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln
- www.was-wir-essen.de: „Lebensmittel von A-Z“, eine Seite des Infodiensts aid in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Verbraucherzentrale Bayern
- Bayerischer Behördenwegweiser: Näheres über die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in Bayern und den Ablauf der Überprüfungen
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Kennzeichnung von Lebensmitteln