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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 06.10.2023

Feste feiern ohne Sorgen - Tipps und Hilfen für Veranstalter

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Festzelten, Stadt-, Frühlings- oder Gartenfesten haften die Veranstalter in vollem Umfang für Schäden, die beim unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln Gesundheitsschädigungen bei Gästen hervorrufen. Dabei greift das Produkthaftungsgesetz beziehungsweise die Beweislastumkehr im Schadensfall. Das heißt, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihre Lebensmittel unverdorben waren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgehalten, dass zum Schadenersatz verpflichtet ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.                 

Wenn also Vereinsvorstände, aber auch Privatpersonen, ein Fest abhalten wollen und eine Bewirtung stattfindet, so sollte der Veranstalter im Zuge seiner Sorgfaltspflicht einige Mindestanforderungen einhalten, um Verdruss und Ärger zu vermeiden. Der Verbraucherschutz am Unterallgäuer Landratsamt versucht Vereinsvorstände und Veranstalter in eigenem Interesse über die rechtliche Situation bei Veranstaltungen zu informieren und zu beraten. Gerne halten wir hierüber auch Vorträge in Ihrem Ort ab. Melden Sie sich bei Fragen einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Einige grundlegende Informationen finden Sie auch auf dieser Seite. Darüber hinaus haben wir ein übersichtliches Infoblatt für Sie erarbeitet, das Ihnen bei den Vorbereitungen Ihres Fests helfen kann.

Wenn Sie für Ihr Fest ein Festzelt aufbauen, erhalten Sie außerdem auf dieser Seite baurechtliche Informationen.    

Fragen und Antworten

Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden?
Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen? Welche Lebensmittel erfordern deshalb besondere Hygiene?
Was versteht man unter einem hygienischen Umgang mit Lebensmitteln?
Wer darf bei einer öffentlichen Veranstaltung nicht mit Lebensmitteln in Kontakt kommen?
Wer muss an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen beziehungsweise das „alte“ Gesundheitszeugnis vorweisen können?
Wie sollen Verkaufsstände aussehen, an denen Lebensmittel angeboten werden?
Was muss man beachten, wenn Kuchen und Torten verkauft werden?
Welche Grundregeln gelten für den Ausschank von Getränken?
Die Fülle der Informationen und Vorschriften ist groß. Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen und wo kann ich mich beraten lassen? Ist es möglich, Verkaufstheken irgendwo auszuleihen?
  • Alles, was Veranstalter wissen müssen - von der Abfallentsorgung über Gema und Lärmschutz bis zum Verkehrsrecht - finden Sie unter www.unterallgaeu.de/veranstalter

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