Der wasserrechtliche Bescheid des Landratsamts Unterallgäu, der der Allgäu Airport GmbH & Co. KG erlaubt, gesammeltes Regenwasser aus dem Flughafenareal in den Schmittenbach einzuleiten, ist jetzt bestandskräftig. Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage der Gemeinde Ungerhausen abgewiesen hatte, war die Kommune in Berufung gegangen. Doch nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung nicht zugelassen.
Damit erweist sich die Entscheidung des Landratsamts rechtlich als einwandfrei, die Einleitung des Regenwassers in den Schmittenbach zu erlauben. In dem nun bestandskräftigen Bescheid wird die Allgäu Airport GmbH & Co. KG auch verpflichtet, das Niederschlagswasser vor dem Einleiten in den Schmittenbach in einem Regenrückhaltebecken zu sammeln. Dieses Becken muss nun noch gebaut werden.