Wählen - gelebte Demokratie
In Deutschland hat jeder Bürger und jede Bürgerin ab dem 18. Lebensjahr das Recht zu wählen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch - es ist ein Ausdruck gelebter Demokratie.
Diese Wahlen stehen an:
- Bürgermeisterwahl in Stetten: 8. Dezember 2024
- Bundestagswahl: voraussichtlich 23. Februar 2025
- Kommunalwahlen in Bayern: 8. März 2026
Wahlvorschläge für die Bundestagswahl
Absofort können Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2025 eingereicht werden.
- Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden.
- Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.
- Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Der späteste Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge wird bekanntgegeben, sobald die gegebenenfalls verkürzten Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl bekannt werden.
- Bitte lesen Sie vorab die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen durch, die sich allerdings auf den ursprünglich geplanten Termin der Bundestagswahl bezieht. Sobald die gegebenenfalls verkürzten Fristen für den neuen Termin feststehen, passen wir diese Bekanntmachung entsprechend an.
- Für den Wahlkreis 255 Memmingen-Unterallgäu können Wahlvorschläge an folgende Adresse gesendet werden:
Kreiswahlleitung
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim - Weitere Informationen gibt es unter Telefon (08261) 995293. Hier erhalten Sie auch die nötigen Formulare.