Alles rund um das Gewerberecht
Ausgehend vom Grundrecht der Berufsfreiheit, das im Grundgesetz verankert ist, ist in der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach kann grundsätzlich jeder Bürger im Rahmen bestehender Gesetze ein Gewerbe betreiben. In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Das bedeutet, dass jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden muss. In einigen Gewerbebereichen muss der Gewerbetreibende zusätzlich spezielle Erlaubnisse einholen.
Auf den folgenden Seiten haben wir einige grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
- Gaststätten und weitere erlaubnispflichtige Gewerbe (Makler, Bauträger und Baubetreuer; Bewachungsgewerbe; Privatkliniken; Spielhallen; Versteigerungen)
- Gewerbemeldungen (Anmeldungen, Ummeldungen, Abmeldungen)
- Feiertagsgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Reisegewerbe (Reisegewerbekarte)
- Schwarzarbeit
Für die Genehmigung von Märkten sind seit Juli 2010 die Gemeinden zuständig.
Für die Erteilung von Erlaubnissen für Makler, Bauträger und Baubetreuer ist seit Januar 2020 die IHK für München und Oberbayern zuständig.