Er passt in so gut wie jeden Geldbeutel und ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig: Der EU-Kartenführerschein. Trotz dieser Vorteile haben viele Fahrer noch ihren alten rosafarbenen oder grauen „Lappen“ aus Papier. Zum Umtauschen besteht derzeit laut Rita Helms noch keine Pflicht. Wer von Papier auf Karte umsteigen möchte, sollte den neuen Führerschein aber möglichst bald beantragen, rät die Leiterin der Führerscheinstelle am Landratsamt Unterallgäu. Bus- und Lastwagenfahrer müssen darüber hinaus spezielle Regelungen beachten.
Grundsätzlich sind alle (bis Ende 2012) ausgestellten Führerscheine für Autos, Motorräder oder landwirtschaftliche Maschinen bis 2033 gültig. Alle ab 2013 ausgestellten neuen Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der Befristung der ab 2013 ausgehändigten neuen EU-einheitlichen Führerscheine könnte es im Vorfeld zu Engpässen beim Ausstellen von Führerscheinen kommen, so Helms. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte man deshalb schon jetzt ans Umtauschen denken. „Gerade wenn der bisherige Führerschein nicht mehr so gut lesbar und das Foto schon etwas verblichen ist, sollte der EU-Kartenführerschein bald beantragt werden.“ Wer das tun will, kommt ins Landratsamt und bringt ein biometrisches Foto, den Personalausweis oder Reisepass sowie den bisherigen Führerschein mit. Der neue Führerschein kostet 24 Euro und ist etwa nach drei Wochen da.
Im Gegensatz zu Autoführerscheinen können alte Führerscheine für Busse und Lastwagen schon jetzt ablaufen. Sie sind nur bis zum 50. Geburtstag des Fahrers gültig und müssen danach verlängert werden, wie Rita Helms sagt. Wer das nicht tut und trotzdem fährt, begeht eine Straftat – nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. In diesem Fall droht nach Helms Worten eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wird der Führerschein verlängert, ist er auf fünf Jahre befristet gültig – so wie alle neueren Bus- und Lastwagenführerscheine. Für die Verlängerung brauchen Bus- und Lastwagenfahrer zusätzlich zu den üblichen Unterlagen ein ärztliches sowie ein augenärztliches Zeugnis. Busfahrer benötigen darüber hinaus ein Führungszeugnis sowie einen Nachweis über die geistige und körperliche Eignung.
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