DRUCKEN
An Stillen Tagen muss Ruhe herrschen

An Stillen Tagen muss Ruhe herrschen

Von: 21/PS

Mit Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag stehen jetzt wieder sogenannte Stille Tage an. Was man an diesen Tagen beachten muss, erklärt Dietmar Ernst vom Landratsamt Unterallgäu. Demnach muss an Stillen Tagen der ernste Charakter dieser Tage gewahrt werden, andernfalls droht ein Bußgeld. Das bedeutet: Es besteht ein Tanzverbot, leise Hintergrundmusik ist mit Ausnahme von Karfreitag aber in Ordnung. In der Nacht auf Gründonnerstag, 2. April, darf ab 2 Uhr nicht mehr gefeiert werden - so wie in der Nacht auf Aschermittwoch, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag oder Buß- und Bettag. An Karfreitag und Karsamstag, 3. und 4. April, muss bereits ab 0 Uhr Ruhe herrschen, also jeweils den ganzen Tag über. An Karfreitag greifen zudem besondere Regeln. So reicht es an diesem Tag nicht, die Tanzfläche zu sperren und die Musik zu drosseln: An Karfreitag darf in Gaststätten überhaupt keine Musik gespielt werden. Auch Sportveranstaltungen sind an diesem Tag nicht erlaubt. Überdies sind an Stillen Tagen wie auch an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlichen Arbeiten verboten, die die Feiertagsruhe stören. Viele weitere Informationen rund um das Gesetzt zum Schutz der Sonn- und Feiertag ist <link _blank>hier bei uns im Internet zu finden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024