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Asbesthaltige Abfälle mit Sorgfalt richtig entsorgen

Asbesthaltige Abfälle mit Sorgfalt richtig entsorgen

Von: Abfallwirtschaft/sdo

Asbesthaltige Abfälle müssen unbedingt fachgerecht transportiert und entsorgt werden. Hierfür gibt es spezielle so genannte „Big Bags“. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Energie gewinnen und das ganz einfach mit Hilfe der Sonne. Das wollen viele Unterallgäuer. Überall im Landkreis werden deshalb in diesen Monaten Photovoltaikanlagen auf die Dächer geschraubt. Wenn ein Dach jedoch noch aus alten Asbestzementwellplatten (siehe Kurzinfo) besteht, müssen diese vor der Montage unbedingt fachgerecht abgebaut und entsorgt werden, betont Edgar Putz von der Abfallwirtschaft am Landratsamt Unterallgäu. Der Grund: Asbesthaltige Platten dürfen nicht angebohrt werden, um die Gesundheit nicht zu gefährden. „Sorgfalt, eine fachgerechte Demontage und Entsorgung sind hier das A und O“, so Putz. Im Interview erklärt er, was man rund um die Demontage und Entsorgung asbesthaltiger Materialien wissen sollte.

Ob auf Garagendächern oder als Wandverkleidung - asbesthaltige Materialen sind in älteren Gebäuden durchaus noch zu finden. Was muss man nun beachten, wenn man eine solche Fassadenverkleidung entfernt oder die Platten abbaut?

Putz: „Wird eine Fachfirma mit der Demontage beauftragt, dann muss vor der Ausführung der Arbeiten sicher sein, dass diese über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügt. Ohne Sachkundenachweis darf der Rückbau nicht gewerblich ausgeführt werden. Wer die Arbeiten selbst machen will, muss dabei sehr sorgfältig vorgehen und unbedingt die so genannten „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ beachten. Diese findet man auch auf <link _blank>dieser Seite unseres Internetauftritts. Ganz wichtig ist beim Umgang mit asbesthaltigen Materialen grundsätzlich, dass man sie nicht beschädigt, also nicht anbohrt, nicht bricht, nicht zersägt und nicht flext, weil dadurch die gefährlichen mikrofeinen Fasern freigesetzt werden.“

Wenn man die Platten abgebaut hat, darf man sie dann wiederverwenden - zum Beispiel zum Abdecken von Holzstapeln?

Putz: „Nein, das ist nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht verkauft oder verschenkt werden, sondern müssen zwingend fachgerecht entsorgt werden. Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, müssen die aus dem Kreisgebiet stammenden Abfälle dem Landkreis überlassen werden. Damit man die fachgerechte Entsorgung nachweisen kann, erhält man bei der Anlieferung an der Umladestation in Breitenbrunn ein entsprechendes Schriftstück, das man aufbewahren sollte.“

Man kann die Platten also zur Umladestation bringen. Werden sie auch in den Wertstoffhöfen angenommen?

Putz: „Bei den Wertstoffhöfen darf das Material nicht angenommen werden. Anlaufstelle für nicht gewerbliche Anlieferungen ist im Unterallgäu ausschließlich die Umladestation in Breitenbrunn. Dort können montags bis freitags asbesthaltige Baustellenabfälle angeliefert werden. Von dort aus werden die asbesthaltigen Abfälle in eine Deponie außerhalb des Landkreises gebracht.“

Muss man auch bei der Anlieferung der asbesthaltigen Abfälle etwas beachten?

Putz: „Für den Transport müssen die Platten in reißfeste und staubdichte Kunststoffgewebesäcke, die so genannten Big Bags, verpackt werden. Diese Big Bags erhält man bei der Umladestation Breitenbrunn, bei Entsorgungsunternehmen, Baufirmen oder Dachdeckerfirmen. Nur in ihnen ist der Transport der asbesthaltigen Abfälle gefahrlos möglich.“

 

Info: Fragen rund um die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle beantwortet die Abfallwirtschaftsberatung im Landratsamt unter Telefon (08261) 995-467. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie weitere Hinweise findet man auch auf <link _blank>dieser Seite unseres Internetauftritts.

 

Kurzinfo Asbest

Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Bis Ende der 80er Jahre wurde Asbest in vielen Produkten verwendet, unter anderem zur Isolation, als Füll-, Dämm- und Dichtmaterial, zum Feuerschutz und insbesondere zur Herstellung von Asbestzement. Auch wenn seit 1993 keine asbesthaltigen Materialien mehr verkauft werden dürfen, so sind noch immer viele Garagendächer mit den Wellplatten gedeckt und viele Fassaden damit verkleidet. Solange die Platten intakt sind, verursachen sie auch keine Probleme. Brechen die Platten allerdings, werden sie geschnitten oder geflext, dann können mikrofeine Fasern freigesetzt werden. Gelangen diese in den Organismus des Menschen (zum Beispiel durch Einatmen), können als Spätfolge gefährliche Tumore auftreten.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 31.10.2024