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Ausschuss vergibt Fördermittel in Höhe von 294.000 Euro

Ausschuss vergibt Fördermittel in Höhe von 294.000 Euro

Von: PS

Insgesamt rund 294.000 Euro Fördermittel vergab der Unterallgäuer Schul-, Kultur- und Sportausschuss in der jüngsten Sitzung. Gefördert werden mit dieser Summe die Erwachsenenbildung, die Denkmalpflege und die Jugendarbeit in Vereinen.

 

Die Zuschüsse im Einzelnen:

  • Erwachsenenbildung: Auch heuer erhält die Volkshochschule einen Festbetrag von 57.000 Euro. Weitere 7000 Euro verteilen sich auf die katholische Erwachsenenbildung, die katholische Landvolkbewegung und das evangelische Bildungswerk. Hier richtet sich der Verteilungsschlüssel laut Kreiskämmerer Gunther Füßle nach den Teilnehmerzahlen. Der Ausschuss folgte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig.
  • Denkmalpflege: Einstimmig sprach sich der Ausschuss dafür aus, die Förderung für die Denkmalpflege heuer um 20.000 Euro zu erhöhen, von 130.000 Euro auf 150.000 Euro. Davon entfallen 50.000 Euro auf die ehemalige Synagoge Fellheim. Die weiteren 26 geförderten Projekte stellte Kreisheimatpfleger Peter Kern kurz vor. Für die Verteilung der Zuschüsse hatten zuvor die Kreisheimatpfleger des Landkreises Unterallgäu zusammen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Kreiskämmerei eine Vorschlagsliste zusammengestellt. Die Ausschussmitglieder regten lediglich eine kleine Umverteilung an und stimmten der Vorschlagsliste schließlich zu.
  • Dem Bayerischen Landessportverband im Kreis Unterallgäu/Memmingen sagte der Ausschuss einen Zuschuss von 35.000 Euro für die Jugendarbeit zu.
  • Für die Jugendarbeit im Allgäu-Schwäbischer Musikbund (ASM) vergab der Ausschuss 13.580 Euro an den Bezirk VI Memmingen und 12.420 Euro an den Bezirk X Mindelheim.
  • Mit circa 19.000 Euro wird außerdem die Jugendarbeit der Schützengaue, des Kreisjugendwarts der Feuerwehren, des Sängerkreises Unterallgäu und kirchlicher Einrichtungen gefördert. Auch hier orientiert sich die Verteilung der Gelder an den Mitgliederzahlen.

Außerdem schlug die Verwaltung vor, die Entschädigung der Kreisheimatpfleger und der Kreisarchivpfleger auf 250 Euro monatlich festzulegen. Die Entschädigung der Kreisheimatpfleger war zuletzt 2007 angepasst worden und lag bei 200 Euro, die der Archivpfleger wurde zuletzt im Jahr 2000 auf 100 Euro festgesetzt. „Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten und in Anbetracht der Bedeutung der Aufgabe sind die bisherigen Entschädigungen nicht mehr zeitgemäß“, begründete Personalchefin Ingrid Arnold den Vorschlag der Verwaltung. Dieser Meinung schlossen sich alle Ausschussmitglieder an.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.10.2024