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Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr ist ein Ziel

Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr ist ein Ziel

Von: Pressestelle

Der öffentliche Personennahverkehr ist sehr komplex. „Dreht man an einem Schräubchen, muss man an vielen anderen Schräubchen ebenfalls drehen.“ So umschrieb es Gerhard Sommer vom Landratsamt Unterallgäu bei der Sitzung des Kreisausschusses. Seit 1996 haben der Landkreis Unterallgäu und die Stadt Memmingen einen gemeinsamen Nahverkehrsplan. Dieser wird regelmäßig überarbeitet und fortgeschrieben. Die neuste Fortschreibung war nun Thema im Unterallgäuer Kreisausschuss. Der Nahverkehrsplan ist ein Leitfaden für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in den kommenden Jahren.

Dazu haben die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft und das Planungsbüro für Verkehr Bornkessel & Marktgraf den Nahverkehrsplan genau unter die Lupe genommen, Angebot und Nachfrage analysiert und Schwachstellen ausfindig gemacht. Begleitet hat die Fortschreibung ein Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Verkehrsunternehmen, dem Behindertenbeauftragten des Landkreises sowie dem ÖPNV-Beirat des Landkreises Unterallgäu und dem ÖPNV-Arbeitskreis der Stadt Memmingen.

Claudia Bohner-Degrell von der Servicegesellschaft resümierte, das bestehende Hauptnetz in der Region sei bereits eine gute Basis. Kernthemen der Fortschreibung sind nun die Einführung eines bedarfsorientierten Beförderungssystems, die Reaktivierung und Neueinrichtung von Schienenhalten auf der Regio-S-Bahn, die Einführung eines E-Ticketing-Systems und die Barrierefreiheit.  Deutlich wurde: Die Barrierefreiheit, die vom Gesetzgeber bis 2022 gefordert wird, wird eine Herausforderung. Als erstes sollen hier wichtige Knotenpunkte und Haltestellen an entsprechenden Einrichtungen wie Seniorenheimen, Behinderteneinrichtungen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen angegangen werden.

Der Kreisausschuss begrüßte die Fortschreibung des Nahverkehrsplans einstimmig und empfiehlt dem Kreistag, diese zu beschließen.  

Kreiskliniken: Anpassung des Investitionszuschusses
Außerdem stand die Anpassung des Investitionszuschusses für das Kommunalunternehmen Kreiskliniken Unterallgäu auf der Tagesordnung. Den Hintergrund erläuterte Landrat Hans-Joachim Weirather: „Im Haushalt des Landkreises werden jährlich 2,5 Millionen Euro für die Kreiskliniken reserviert.“ Damit werde der Fehlbetrag abgedeckt; was übrig bleibt, sei ein Investitionszuschuss. Nun steht das Jahresergebnis 2017 der Kreiskliniken fest: Abgedeckt werden muss ein Fehlbetrag von 78.800 Euro, die restlichen 2,42 Millionen Euro stehen dem Unternehmen also für Investitionen zur Verfügung. Dadurch werde eine Mittelverschiebung im Kreishaushalt erforderlich, erklärte Kreiskämmerer Sebastian Seefried. Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, dieser Umbuchung zuzustimmen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024