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Bei Wärmepumpen an den Lärmschutz denken

Bei Wärmepumpen an den Lärmschutz denken

Am 1. Januar 2024 tritt das sogenannte Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen. Um für mehr Klimaschutz zu sorgen, sollen Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden - zunächst in Neubaugebieten. Viele Menschen wollen deshalb vermutlich eine Wärmepumpe in ihre Häuser einbauen. Dabei sollten sie auch an den Lärmschutz denken, rät das Sachgebiet Immissionsschutz am Landratsamt Unterallgäu.

Zum Heizen werden häufig sogenannte Luftwärmepumpen verwendet. Diese nehmen die Luft außerhalb eines Gebäudes auf und nutzen diese zur Erzeugung von Wärme - unter anderem mit einem Ventilator, der Geräusche macht. Deshalb müssen die Betreiber einer solchen Pumpe immissionsschutzrechtliche Vorgaben beachten, auch wenn sie für die Errichtung häufig keine separate Baugenehmigung brauchen, teilt der Immissionsschutz mit.

Das heißt: Wer eine Luftwärmepumpe einbauen will, sollte sich vorher erkundigen, ob die Richtwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) eingehalten werden können. Außerdem sollte man sich informieren, ob für das jeweilige Baugebiet Abstände und Mindestschallleistungspegel für Luftwärmepumpen vorgegeben sind. Denn das ist in manchen Bebauungsplänen der Fall.

Wird eine Wärmepumpe unsachgemäß oder mit zu wenig Abstand zu den Nachbarn aufgestellt, kann es sein, dass dies zu Lärmproblemen führt. Werden die Richtwerte der TA Lärm überschritten, droht im schlimmsten Fall die Stilllegung der Anlage. 

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu finden unter https://www.lfu.bayern.de/laerm/gewerbe_anlagen/luftwaermepumpen/index.htm

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024