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Beim Bauen das Grundwasser schützen

Beim Bauen das Grundwasser schützen

Im Sommer fällt für viele Häuslebauer der Startschuss. So sieht man derzeit auch im Unterallgäu einige Baustellen. Je nach Gebiet und Höhe des Grundwasserspiegels kann man beim Ausheben der Baugrube auf Grundwasser stoßen. Dann muss das Grundwasser vorübergehend abgesenkt werden. Das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu weist darauf hin: Eine solche bauzeitliche Grundwasserabsenkung ist genehmigungspflichtig.

„Eigentlich sollte die Baufirma daran denken“, sagt Sachgebietsleiter Martin Daser. Doch in den vergangenen Wochen sei es einige Male vorgekommen, dass keine Genehmigung vorlag. „Das wird dann als Ordnungswidrigkeit geahndet.“ Denn wer Grundwasser absenkt, muss einige Vorgaben einhalten, damit das Wasser nicht verunreinigt wird, zum Beispiel kein Feinsand und keine Zementschlämme ins Wasser gelangt. „Wichtig ist etwa, dass das entnommene Wasser über eine geeignete bewachsene Oberbodenschicht versickert wird“, erklärt Daser. Ist das nicht möglich, kann das Grundwasser in ein fließendes Gewässer geleitet werden. „Dabei müssen jedoch mineralische und absetzbare Stoffe zurückgehalten werden.“ Daser appelliert an Bauherrn, Baufirmen und Gemeinden, den Schutz des Grundwassers beim Bauen ernst zu nehmen.

Der Antrag auf bauzeitliche Grundwasserabsenkung kann unter www.unterallgaeu.de/formulare unter dem Reiter „Wasserrecht“ heruntergeladen werden. Fragen beantwortet das Sachgebiet Wasserrecht unter Telefon (08261) 995455.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15.11.2024