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Biber: Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt veröffentlicht

Biber: Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt veröffentlicht

Von: 32/PS

Einen großen Schritt weiter ist der Landkreis Unterallgäu in seinem Bestreben, eine Lösung für den Konflikt um den unter Artenschutz stehenden Biber zu finden: Im Naturschutzbeirat wurde jetzt intensiv über eine Übersicht mit verschiedenen Biber-Brennpunkten beraten. Auf dieser Grundlage wird die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt nun eine so genannte „Allgemeinverfügung“ erlassen. In dieser ist dann genau festgelegt, in welchen Bereichen im Unterallgäu Biber ohne spezielle Einzelgenehmigung zwischen 1. September und 15. März gefangen und getötet werden dürfen. Sie soll am Donnerstag, 18. Oktober, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht werden.

 „Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Naturschutzbeirats bedanken“, betont Landrat Hans-Joachim Weirather. „Es ist uns meiner Meinung nach sehr gut gelungen, die unterschiedlichen Belange unter einen Hut zu bringen.“ Berücksichtigt worden seien die verschiedenen Interessen - der Artenschutz ebenso wie etwa die Belange von Landwirtschaft und Fischerei, aber auch die Bereiche, in denen die Aktivitäten des Bibers Menschen gefährden könnten.

Um das Thema grundlegend aufarbeiten zu können, hatte die Untere Naturschutzbehörde auf Anregung des Landrats vor einigen Wochen die Unterallgäuer Kommunen angeschrieben und sie aufgefordert, die verschiedenen „Biber-Brennpunkte“ zu melden. Daraufhin hatte die Untere Naturschutzbehörde alle Konfliktbereiche genau unter die Lupe genommen - die Gefährdung der Verkehrssicherheit von Wegen und Brücken, die Standsicherheit von Dämmen und Deichen sowie Ausmaß und Häufigkeit der bereits entstandenen oder zu erwartenden Schäden wurden dabei ebenso berücksichtigt, wie bestehende Artenschutz-Gesetze und die Zulässigkeit der Abfangbereiche. So dürfen Biber in ausgewiesenen Schutzgebieten von Haus aus nicht bejagt werden, wie der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Konrad Schweiger, erläutert.

Nachdem jede einzelne vorgeschlagene Fläche jetzt im Naturschutzbeirat ausführlich diskutiert wurde, werden in die Allgemeinverfügung nun 34 Flächen aus 22 Gemeinden aufgenommen. Welche genau dies sind, wird am Donnerstag im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Aber auch in diesen dann benannten Flächen dürfe nicht jeder einfach zur Waffe greifen, um einen Biber abzuschießen, betont Schweiger: Der jeweilige Grundstückseigentümer müsse der Unteren Naturschutzbehörde eine geeignete Person benennen, die künftig zum Abschuss berechtigt sein soll. „Erst wenn diese von der Naturschutzbehörde offiziell bestellt wurde, darf sie die Tiere auf der bezeichneten Fläche zwischen 1. September und 15. März fangen und töten“, so Schweiger. In allen Teilen des Landkreises, die nicht in die Allgemeinverfügung aufgenommen werden, seien weiterhin Einzelfallentscheidungen nötig.

Das Amtsblatt des Landkreises ist im Internet abrufbar unter <link http: www.unterallgaeu.de amtsblatt>www.unterallgaeu.de/amtsblatt

 

Kurz informiert: Der Naturschutzbeirat

Beim Naturschutzbeirat handelt es sich um ein Gremium von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen, die der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt beratend zur Seite stehen. Im Naturschutzbeirat sind der Bayerische Bauernverband und das Amt für Landwirtschaft und Forsten ebenso vertreten wie Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz und Vertreter von Jagd, Fischerei und Imkern.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024