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Bildungspaket: Geld für Hefte, Schulranzen und Nachhilfe

Bildungspaket: Geld für Hefte, Schulranzen und Nachhilfe

Von: 12/PS

Gerade haben die Ferien erst angefangen, aber wenn in wenigen Wochen die Schule wieder anfängt, kommt so manche Ausgabe auf jede Familie zu: Es müssen Hefte und Schreibzeug, aber in manchen Fällen auch ein neuer Schulranzen und Mäppchen gekauft werden. Wenn man ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen muss, können solche Extra-Ausgaben schnell zur Belastung werden. Hilfe können finanziell schwache Familien über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ erhalten, wie der Leiter des Sozialamts am Unterallgäuer Landratsamt, Gerhard König, sagt. Wichtig dabei: Die Zuschüsse für Schulsachen sollte man vor dem Einkauf und spätestens im September beantragen. Finanzielle Hilfen sind daneben aber auch für Klassenfahrten, Nachhilfe oder Mittagessen in der Schule möglich.

Grundsätzlich haben laut König die Kinder und Jugendlichen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten. Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld und Kindergeldzuschlag können sich hierfür ebenso an das Landratsamt wenden, wie Asylbewerber.

Wofür sind nach dem Gesetz aber überhaupt Zuschüsse möglich? „Zum einen können die Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge oder Kinderfreizeiten von Schulen oder Kindestageseinrichtungen übernommen werden. Zum anderen werden Anschaffungen für die Schule wie Schulranzen und Taschenrechner oder Hefte gefördert, aber auch das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte“, erklärt König. Zu Beginn des Schuljahres werden beispielsweise 70 Euro pro Kind für Schulsachen bezuschusst, noch einmal 30 Euro sind zum Halbjahr möglich. Die Kosten für Verpflegung unter schulischer Verantwortung werden bis auf einen Eigenanteil von einem Euro übernommen - aber nicht die Kosten für das Mittagessen vom nächsten Kiosk.

Um Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Musikunterricht zu ermöglichen, sieht das Gesetz einen Zuschuss von bis zu zehn Euro im Monat vor. In begründeten Fällen werden laut König auch die Kosten für Nachhilfeunterricht übernommen, wenn die Versetzung gefährdet ist und die Nachhilfe geeignet und erforderlich ist und es keine anderen Angebote gibt. Zudem sind für den Besuch der nächstgelegenen Schule auch Zuschüsse für die Schülerbeförderung möglich.

„Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland gleiche Bildungs- und Lebenschancen haben“, sagt König. Bei Fragen könne man sich ans Landratsamt oder an das Jobcenter wenden.

 

Ausführliche Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket findet man <link _blank>hier bei uns im Internet.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024