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Bildungspaket: Jetzt rückwirkend Leistungen beantragen!

Bildungspaket: Jetzt rückwirkend Leistungen beantragen!

Von: sdo/12

In wenigen Wochen fährt die Klasse des ältesten Sohnes auf Abschlussfahrt und die Kleine kommt in die Schule und braucht demnach nicht nur Stifte und Hefte, sondern auch einen neuen Schulranzen. Wenn man ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen muss, können solche Extra-Ausgaben schnell zur großen Belastung werden. Damit die Klassenfahrt dennoch ermöglicht werden kann, gibt es seit April ein neues „Bildungs- und Teilhabepaket“, über das finanziell schwache Familien unterstützt werden sollen. Darauf weist der Leiter des Sozialamts am Unterallgäuer Landratsamt, Gerhard König, hin. Wichtig dabei: Wer die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar beantragen möchte, muss sich beeilen, um keine Frist zu versäumen.

Grundsätzlich haben laut König die Kinder und Jugendlichen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten. Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld und Kindergeldzuschlag können sich hierfür an das Landratsamt wenden. Um die Leistungen rückwirkend bis 1. Januar zu beantragen, haben sie noch bis 31. Mai Zeit. Beeilen müssen sich die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen: Sie können noch bis 30. April die rückwirkenden Leistungen beim Jobcenter Unterallgäu beantragen.

Wofür sind nach dem neuen Gesetz aber überhaupt Zuschüsse möglich? „Zum einen können die Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge oder Kinderfreizeiten von Schulen oder Kindestageseinrichtungen übernommen werden. Zum anderen werden Anschaffungen für die Schule wie Schulranzen und Taschenrechner oder Hefte gefördert, aber auch das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte“, erklärt König. Bis auf einen Eigenanteil von einem Euro würden die Kosten für die Verpflegung unter schulischer Verantwortung übernommen - aber nicht die Kosten für das Mittagessen vom nächsten Kiosk. Um Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Musikunterricht zu ermöglichen, sieht das neue Gesetz einen Zuschuss von bis zu zehn Euro im Monat vor. In begründeten Fällen werden laut König auch die Kosten für Nachhilfeunterricht übernommen, wenn die Versetzung gefährdet ist und die Nachhilfe geeignet und erforderlich ist und es keine anderen Angebote gibt. Zudem sind für den Besuch der nächstgelegenen Schule auch Zuschüsse für die Schülerbeförderung möglich.

„Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland gleiche Bildungs- und Lebenschancen haben“, sagt König.

 

Ausführliche Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket findet man im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de bildungspaket>www.unterallgaeu.de/bildungspaket 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024