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Biomüll darf nicht in die Restmülltonne

Biomüll darf nicht in die Restmülltonne

Von: Z6

Nach dem Kochen bleibt in der Küche oft ein kunterbuntes Durcheinander aus Kartoffelschalen, Salatblättern oder Paprikaresten zurück. Wohin damit? „Auf den Kompost oder in die Biomülltonne“, sagt Anton Bauer, Leiter der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu. Die Bioabfälle gelangen so wieder in den Kreislauf der Natur.

„Auf dem Kompost entsteht aus den Bioabfällen nach und nach wertvolle Komposterde, die im eigenen Gemüsegarten ausgebracht werden kann“, so Bauer. „Landen die Abfälle in der Biotonne, wird daraus in einer Vergärungsanlage Methangas gewonnen und in Strom umgewandelt. Die Gärreste können wiederum zur Bodenverbesserung eingesetzt werden.“

Wer die Bioabfälle über die Restmülltonne entsorgt, begehe eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einem Bußgeld belangt werden, erläutert der Leiter der Abfallwirtschaft. „Dies muss nicht sein, denn eine Entsorgung über die Biotonne ist nicht teuer.“ Für das kleinste Gefäß, die 60-Liter-Tonne, werden pro Jahr 36 Euro erhoben. Die Gebühren wurden zum 1. Januar 2013 um mehr als die Hälfte gesenkt. Zum Vergleich: Vorher kostete eine 60 Liter-Biomülltonne pro Jahr 84 Euro. Geleert wird die Biomülltonne in der Regel alle 14 Tage, von Juni bis September jede Woche. Bestellt werden kann sie bei der Gemeindeverwaltung.

Info: Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu Auskunft unter Telefon (08261) 995-367 oder -467. Informationen zur Abfallentsorgung findet man auch <link _blank internal link in current>hier bei uns im Internet.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 07.10.2024