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Biomüllabfuhr wieder wöchentlich

Biomüllabfuhr wieder wöchentlich

Von: Z6

Ab 1. Juni bis einschließlich September wird die Biotonne im Landkreis Unterallgäu wieder wöchentlich geleert. Darauf weist die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu hin. Damit Ungeziefer und Geruchsbelästigung in den Sommermonaten nicht zum Problem werden, sollte man einige Dinge beachten:

  • Bioabfälle in Papier einwickeln. Hierfür eignen sich spezielle Recycling-Papiertüten, die im Handel erhältlich sind, oder auch ganz normales Zeitungspapier. Nicht verwenden sollte man jedoch Illustrierte oder Hochglanzpapier!
  • Boden der Biotonne mit einer Schicht aus zerknülltem Zeitungspapier bedecken. Das verhindert ein Ankleben der Bioabfälle am Boden.
  • Sammelbehälter in der Küche alle zwei bis drei Tage entleeren. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die natürliche Zersetzung des Materials. Trocken halten kann man den Bioabfall, in dem man Tonerde-Streu verwendet. Diese bindet die Feuchtigkeit und verhindert Geruchsbildung.
  • Biotonne nach jeder Leerung reinigen oder große Papiersäcke zum Auskleiden der Tonne verwenden. Die Säcke verhindern das Festkleben der Abfälle am Tonnenboden und den Tonnenwänden.
  • Biotonne an ein schattiges Plätzchen oder in die Garage stellen. Dadurch verhindert man eine noch stärkere Erwärmung, die den Fäulnisprozess fördert.
  • Rasenschnitt anwelken lassen, bevor man ihn in die Biotonne gibt. Frischer Rasenschnitt verklebt schnell und verdichtet sich in der Biotonne zu einer luftundurchlässigen Masse, die unangenehm riecht. Bei der Leerung könnte der Rasenschnitt in der Tonne feststecken und diese dadurch nicht vollständig geleert werden.
  • Auf sogenannte „kompostierbare Kunststofftüten“ verzichten. In der Verwertungsanlage werden diese Tüten nämlich nicht als solche erkannt und müssen kostspielig aussortiert werden. Zudem sind die marktgängigen „biologisch abbaubaren Kunststoffe“ nicht grundsätzlich aus nachwachsenden Rohstoffen, sondern enthalten mehr oder weniger große Bestandteile aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl. Das Kompostierbarkennzeichen trifft keine Aussage über die Art des Rohstoffs.
  • Speisereste tierischer Herkunft aus Gastronomiebetrieben, Kantinen, Großküchen und sonstigen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben dürfen laut Gesetz nicht über die Biotonne, sondern müssen über eine spezielle Speiserestetonne entsorgt werden. Die in diesem Bereich tätigen Privatunternehmen, die die Speisereste auf Wunsch auch mehrmals pro Woche abholen und zum Teil auch die Gefäße reinigen oder austauschen, findet man auf der „Verwerterliste“ <link _blank>hier bei uns im Internet.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024