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Biotonne wird ab 1. Juni wieder wöchentlich geleert

Biotonne wird ab 1. Juni wieder wöchentlich geleert

Von: Z6/sdo

Ab 1. Juni wird die Biotonne im Landkreis Unterallgäu wieder wöchentlich geleert. Diese Regelung gilt für die Sommermonate Juni, Juli, August und September. Damit Ungeziefer und Geruchsbelästigung in dieser Zeit nicht zum Problem werden, ist die richtige Handhabung der Biotonne wichtig.

Die Abfallwirtschaftsberatung am Landratsamt Unterallgäu empfiehlt deshalb, folgende Dinge zu beachten:

  • Wickeln Sie Ihre Bioabfälle in Papier ein. Hierfür eignen sich spezielle Recyclingpapiertüten, die im Handel erhältlich sind, oder auch ganz normales Zeitungspapier. Verwenden Sie jedoch keine Illustrierten oder Hochglanzpapier!
  • Bedecken Sie den Boden Ihrer Biotonne mit einer Schicht aus zerknülltem Zeitungspapier. Das verhindert ein Ankleben der Bioabfälle am Boden.
  • Entleeren Sie den Sammelbehälter in der Küche alle zwei bis drei Tage, da ab diesem Zeitpunkt die natürliche Zersetzung des Materials beginnt. Sie können den Bioabfall trocken halten, indem Sie Tonerde-Streu verwenden. Diese bindet die Feuchtigkeit und verhindert Geruchsbildung.
  • Reinigen Sie die Biotonne nach jeder Leerung oder verwenden Sie die praktischen Kompostier-Säcke aus Papier. Die Säcke verhindern das Festkleben der Abfälle am Tonnenboden und den -wänden. Zu diesem Zweck eignen sich auch gebrauchte Papiersäcke (ohne Innenfolie), z. B. aus der Landwirtschaft.
  • Stellen Sie Ihre Biotonne an ein schattiges Plätzchen oder in die Garage. Dadurch verhindern Sie eine noch stärkere Erwärmung, die den Fäulnisprozess fördert.
  • Lassen Sie Rasenschnitt anwelken, bevor Sie ihn in die Biotonne geben. Frischer Rasenschnitt verklebt schnell und verdichtet sich in der Biotonne zu einer luftundurchlässigen Masse, die unangenehm riecht.
  • Verzichten Sie auf sogenannte „kompostierbare Kunststofftüten“. In der Verwertungsanlage werden diese Tüten nämlich nicht als solche erkannt und müssen kostspielig aussortiert werden. Zudem sind die marktgängigen „biologisch abbaubaren Kunststoffe“ nicht grundsätzlich aus nachwachsenden Rohstoffen, sondern enthalten mehr oder weniger große Bestandteile aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl. Das Kompostierbar-Kennzeichen trifft keine Aussage über die Art des Rohstoffs.

Zudem weist die Abfallwirtschaftsberatung darauf hin, dass Speisereste tierischer Herkunft aus Gastronomiebetrieben, Kantinen, Großküchen und sonstigen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben laut Gesetz nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen, sondern in eine spezielle Speiserestetonne gehören. Die in diesem Bereich tätigen Privatunternehmen, die die Speisereste auf Wunsch auch mehrmals pro Woche abholen und zum Teil auch die Gefäße reinigen oder austauschen, findet man auf einer „Verwerterliste“ im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de abfall>www.unterallgaeu.de/abfall 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024