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Blauzungenkrankheit: Alle Einschränkungen aufgehoben

Blauzungenkrankheit: Alle Einschränkungen aufgehoben

Gute Nachricht für Tierhalter: Die wegen der Blauzungenkrankheit seit über zwei Jahren bestehenden Einschränkungen im Tierhandel gelten seit Freitag, 25. Juni, nicht mehr. Ganz Bayern - und damit auch der Landkreis Unterallgäu - gilt nun offiziell wieder als frei von dieser Tierseuche. Das Veterinäramt am Unterallgäuer Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die bisherigen Restriktionen komplett aufgehoben wurden. Um eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern, galten in den vergangenen Jahren verschärfte Regelungen für den Handel mit Wiederkäuern, also beispielsweise mit Rindern, Schafen und Ziegen. Abgesehen von Schlachttieren und Kälbern von geimpften Kühen durften zum Beispiel nicht geimpfte Tiere nicht mehr von einem Sperrgebiet in ein Gebiet verbracht werden, das als frei von der Blauzungenkrankheit galt.

Die Allgemeinverfügung findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024