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Blauzungenkrankheit breitet sich in Richtung Unterallgäu aus

Blauzungenkrankheit breitet sich in Richtung Unterallgäu aus

Von: Veterinäramt/Pressestelle

Wie in mehreren schwäbischen Landkreisen hat auch das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu nun eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit erlassen. Sie gilt ab 25. Januar 2019. Nachdem in Baden Württemberg weitere Rinder erkrankt sind, fällt das westliche Unterallgäu jetzt in die sogenannte Restriktionszone, einen Umkreis von rund 150 Kilometern um einen Ausbruchsort. Das bedeutet: Der Tierverkehr aus dieser Zone heraus wird massiv eingeschränkt, damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet, teilt das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu mit. 

Die Allgemeinverfügung gilt für die Gemeinden:

  • Babenhausen
  • Bad Grönenbach
  • Benningen
  • Böhen
  • Boos
  • Buxheim
  • Egg a.d. Günz
  • Erkheim
  • Fellheim
  • Hawangen
  • Heimertingen
  • Holzgünz
  • Kettershausen
  • Kronburg
  • Lachen
  • Lauben
  • Lautrach
  • Legau
  • Memmingerberg
  • Niederrieden
  • Oberschönegg
  • Ottobeuren
  • Pleß
  • Sontheim
  • Trunkelsberg
  • Ungerhausen und Ungerhauser Wald
  • Westerheim
  • Winterrieden
  • Wolfertschwenden
  • Woringen


Wer für die Krankheit empfängliche Tiere hält, zum Beispiel Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild, für den gilt ab sofort: Nicht geimpfte Tiere dürfen nicht in Gebiete außerhalb der Restriktionszone transportiert werden. Schlachttiere müssen zwar nicht geimpft sein. „Sie dürfen aber nur unter bestimmten Bedingungen unmittelbar zu Schlachthöfen außerhalb des Restriktionsgebietes verbracht werden“, erklärt Amtstierarzt Dr. Hubert Rainer. Innerhalb der Restriktionszone dürfen nur Tiere transportiert werden, die keine Symptome aufweisen.

„Grundsätzlich gilt: Weist ein Tier einschlägige Krankheitsanzeichen auf, muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden“, sagt Rainer. Zu den Symptomen zählen bei Rindern unter anderem Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute.

Keine Sorgen brauche sich der Verbraucher machen: „Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.“

Die Blauzungenkrankheit wurde 2006 erstmals in Deutschland festgestellt. Früher kam die Viruserkrankung vor allem in warmen Ländern wie der Türkei, Spanien oder Portugal vor. Übertragen wird diese nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken.

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und steht im Internet unter www.unterallgaeu.de/blauzungenkrankheit zum Download bereit.  Hier finden Sie auch weitere Informationen zu der Krankheit.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024