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Blauzungenkrankheit: Landwirte dürfen weiterhin mit ungeimpften Rindern handeln

Blauzungenkrankheit: Landwirte dürfen weiterhin mit ungeimpften Rindern handeln

Von: Pressestelle

Auch mit Rindern, die nicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind, dürfen Unterallgäuer Landwirte weiterhin deutschlandweit handeln. Wie Dr. Hubert Rainer vom Unterallgäuer Veterinäramt mitteilt, wurden die Regelungen für den Transport von ungeimpften Rindern verlängert. Unter bestimmten Auflagen dürfen Tiere aus Sperrzonen nach wie vor in freie Gebiete gebracht werden.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit ist das Unterallgäu seit Februar Sperrzone - so wie fast ganz Schwaben. Nachdem in Baden-Württemberg Rinder erkrankt sind, fällt der Landkreis in die sogenannte Restriktionszone, die 150 Kilometer um einen Ausbruchsort errichtet wird. Der Tierverkehr aus dieser Zone ist eingeschränkt. Die Regelungen hierzu waren laut Dr. Hubert Rainer zunächst bis Ende März gültig. Das habe bei vielen Landwirten und Tierärzten zu Verunsicherung geführt, wie es danach weitergehe. „Nun wurden die bisherigen Regelungen allerdings bis 30. Juni dieses Jahres verlängert.“

Unterallgäuer Landwirte, die nicht geimpfte Tiere in freie Gebiete bringen möchten, müssen diese eine Woche vor dem Transport per Blutprobe auf das Virus untersuchen lassen. Sind die Rinder gesund und werden seit der Blutentnahme lückenlos mit einem Antimückenmittel behandelt, dürfen sie in Gebiete außerhalb der Sperrzone transportiert werden. Geimpfte Tiere dürfen ohne Einschränkung aus Sperrzonen gebracht werden.

Die Blauzungenkrankheit wird durch Stechmücken übertragen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Info: Viele weitere Informationen sind im Internet unter www.unterallgaeu.de/blauzungenkrankheit zu finden

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024