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Briefkasten mit Namen beschriften

Briefkasten mit Namen beschriften

Seit Februar haben zahlreiche hilfsbereite Menschen aus dem Unterallgäu Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine privat bei sich aufgenommen. Meist haben sie in der Folge auch praktische Unterstützung bei Kontakt und Schriftwechsel mit den Behörden geleistet. Trotzdem stehen die Ausländerbehörde und das Sozialamt am Landratsamt Unterallgäu vor dem Problem, dass die Post an privat untergekommene ukrainische Flüchtlinge regelmäßig mit dem Vermerk „Empfänger nicht ermittelbar“ zurückkommt.

Eine Hauptursache für den Rücklauf ist eine ganz gegenständliche: die Briefkästen an den Häusern der Gastfamilien sind nicht ausreichend beschriftet. Nur wenn der Name auf Briefkasten und Brief übereinstimmt, darf der Zusteller diesen einwerfen.

Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich beherbergen, deren Namen an ihren eigenen Briefkästen anzubringen oder einen gesonderten, mit den ukrainischen Namen beschrifteten, Briefkasten einzurichten, damit die aufgenommenen Menschen ihre Post erhalten.

Mittels Brief werden den Geflüchteten dringend benötigte Dokumente sowie Krankenkassen-Karte und Bescheide über Sozialleistungen zugeschickt. Rein rechtlich trägt jeder Empfänger die Eigenverantwortung dafür, dass ihm die Post zugestellt werden kann. Auch ein Adresswechsel sollte daher unbedingt rechtzeitig allen beteiligten Ämtern, insbesondere aber Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde und Sozialamt mitgeteilt werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024