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Bürgerentscheide: 111.000 Unterallgäuer zur Wahl aufgerufen

Bürgerentscheide: 111.000 Unterallgäuer zur Wahl aufgerufen

Rund 111.000 Unterallgäuer sind am Sonntag, 22. November, dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und darüber zu entscheiden, ob sich der Landkreis Unterallgäu gemeinsam mit den Allgäuer Landkreisen und kreisfreien Städten an einer Grundbesitzgesellschaft beteiligt. Diese will Flächen auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände in Memmingerberg erwerben, entwickeln und vermarkten.

Die wichtigsten Fakten rund um den Bürgerentscheid im Überblick:

  • Was steht auf dem Stimmzettel? Auf dem Stimmzettel stehen drei Fragen - zwei Bürgerentscheide und eine Stichfrage. Der Wähler kann alle drei Fragen beantworten. Auch wenn er eine Frage nicht beantwortet, zählen die anderen Antworten.
    • Bürgerentscheid 1 (vom Kreistag formuliert): „Sind Sie dafür, dass sich der Landkreis Unterallgäu gemeinsam mit Allgäuer Städten und Landkreisen an einer Grundbesitzgesellschaft zum Erwerb von  Grundstücken und Gebäuden auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Memmingerberg beteiligt?“
    • Bürgerentscheid 2 (von der Interessengemeinschaft formuliert): „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Unterallgäu es unterlässt, sich an einer Grundbesitzgesellschaft II (Nord und Süd) auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg zu beteiligen?“
    • Stichfrage: „Stimmen Sie dann der Frage des Bürgerentscheids 1 oder des Bürgerentscheids 2 zu?“
  • Warum ist eine Stichfrage nötig? Es kann sein, dass die Ergebnisse der beiden Bürgerentscheide so ausfallen, dass ein nicht vollziehbares Ergebnis herauskommen würde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn beide Entscheide mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet werden würden. In diesem Fall entscheidet das Ergebnis der Stichfrage.
  • Wer ist abstimmungsberechtigt? Im Unterallgäu sind rund 111.000 Bürger abstimmungsberechtigt. Beim Bürgerentscheid ist jeder Bürger abstimmungsberechtigt, der am Abstimmungstag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz im Unterallgäu gemeldet und EU-Bürger ist.
  • Wo kann man abstimmen? Es gibt 114 Abstimmungslokale im Landkreis. Bei welchem Wahllokal man abstimmen muss, findet man auf den Benachrichtigungskarten, die bereits von den Gemeinden verschickt wurden.
  • Wann haben die Abstimmungslokale geöffnet? Sie sind am 22. November von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
  • Wo und bis wann kann man Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man am Abstimmungstag verhindert ist? Die Briefwahlunterlagen können bei der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise bei der Verwaltungsgemeinschaft angefordert werden. Auch hierzu findet man Angaben auf seiner Abstimmungsbenachrichtigung. Wichtig ist es hier, die Postlaufzeiten zu beachten und die Briefwahlunterlagen nicht zu kurzfristig zu beantragen.
  • Was passiert, wenn man keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten oder diese verloren hat? Wenn man im Abstimmungslokal ein Ausweisdokument vorzeigt, kann man dort auch ohne Abstimmungsbenachrichtigung abstimmen, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auch die Briefwahl kann man ohne Benachrichtigung beantragen. Wenn man keine Benachrichtigung erhalten hat, ist es sinnvoll, die Gemeinde zu kontaktieren.
  • Wann ist am Abstimmungsabend mit Ergebnissen zu rechnen und wie erfährt man diese? Voraussichtlich bis 19.30 Uhr werden die Stimmzettel ausgezählt sein. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird es im Internet veröffentlicht unter <link http: www.unterallgaeu.de wahlen>www.unterallgaeu.de/wahlen Auf dieser Seite sind auch weitere Informationen zu finden.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024