Das Gesundheitsamt am Landratsamt Unterallgäu reduziert die Kontaktnachverfolgung von Corona-Infizierten weiter. Das bedeutet: Auch bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt nimmt das Gesundheitsamt eine Einstufung nur noch nachrangig vor. Bedeutend ist nur noch, ob Kontaktpersonen in Einrichtungen mit vulnerablen Personen verkehren, also zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Alle weiteren enge Kontakte und Haushaltsangehörige von Infizierten erhalten in der Regel keine gesonderte Information des Gesundheitsamtes mehr, es wird auch keine Quarantäne mehr angeordnet. Dieses Vorgehen empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Das Unterallgäuer Gesundheitsamt weist darauf hin: Gefragt ist eigenverantwortliches Handeln eines jeden Einzelnen! Wer mit einer infizierten Person Kontakt hatte oder mit dieser in einem Haushalt lebt, sollte eigenständig für einen Zeitraum von 14 Tagen Kontakte reduzieren und in nicht vermeidbaren Kontaktsituationen einen Mund-Nasenschutz tragen. Das Gesundheitsamt rät zudem, auf Symptome zu achten und gegebenenfalls einen Schnell- oder Selbsttest vorzunehmen.
Wer als Kontaktperson nicht im Homeoffice arbeiten kann und in der Arbeit ein Ansteckungsrisiko für andere Personen darstellt, sollte dem Gesundheitsamt eine E-Mail an corona-ermittlung(at)lra.unterallgaeu.de senden mit dem Betreff „Kontaktperson Kontaktdaten“. Enthalten sein sollten Handynummer, Name, Vorname, Geburtsdatum und der vollständige Name der Person, die positiv getestet wurde. In solchen Sonderfällen kann das Gesundheitsamt weiterhin eine Quarantäneanordnung ausstellen.
Viele Informationen zu Corona stehen im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona