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Corona: Was Betroffene beachten sollten

Corona: Was Betroffene beachten sollten

Noch nie gab es im Unterallgäu so viele Corona-Fälle wie jetzt. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreichte am Mittwoch mit einem Wert von 548,7 einen neuen Höchststand. Das Gesundheitsamt am Unterallgäuer Landratsamt steht deshalb stark unter Druck. Um die Behörde zu entlasten, bittet das Landratsamt darum, Verschiedenes zu beachten.

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich laut Gesundheitsamt sofort in Isolation begeben. Außerdem sollten Betroffene ihre Kontaktpersonen unmittelbar selbst verständigen. Weitere Informationen erhalten Positivgetestete schriftlich vom Gesundheitsamt. Eine telefonische Einzelfallbetreuung ist nicht mehr möglich. Bei der individuellen Fallbearbeitung konzentriert sich das Gesundheitsamt aktuell auf sensible Bereiche wie Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten.

Da die vielen telefonischen Anfragen derzeit nicht bewältigt werden können, sollte man sich zunächst auf der Homepage des Landratsamts oder auf den Internetseiten der Ministerien informieren. Bei offenen Fragen wendet man sich am besten per E-Mail an die jeweiligen Ansprechpartner im Landratsamt. Eine Übersicht, wer die richtige Anlaufstelle für welches Thema ist, findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona

Etwas Geduld braucht man derzeit auch im Impfzentrum in Bad Wörishofen. Die Auffrischungsimpfungen werden laut der Unterallgäuer Koordinierungsärztin Dr. Carola Winkler seit vergangener Woche stark nachgefragt. Außerdem steige die Zahl der Erstimpfungen weiter an. Deshalb kommt es im Bad Wörishofer Impfzentrum momentan zu längeren Wartezeiten. Um dies zu vermeiden und alle, die eine Impfung benötigen so schnell wie möglich zu bedienen, sollen die Öffnungszeiten wieder erweitert werden. Das weitere Vorgehen wird derzeit mit den Verantwortlichen des Impfzentrums in Memmingen abgeklärt. Aktuell ist das Bad Wörishofer Impfzentrum Montag, Mittwoch und Freitag von 16 bis 20 Uhr geöffnet.

Für eine Impfung im Impfzentrum braucht man nach wie vor keinen Termin. Die Auffrischungsimpfung wird laut Winkler aber frühestens ein halbes Jahr nach den ersten beiden Impfdosen gespritzt. Eine Ausnahme gebe es für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sind. Hier wird die Booster-Impfung bereits vier Wochen später verabreicht.

Weitere Informationen im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.11.2024