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Crashkurs im Asylrecht

Crashkurs im Asylrecht

Von: Pressestelle

 „Die konstruktive und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Mitarbeitern des Landratsamts und den ehrenamtlichen Asyl-Helfern ist enorm wichtig.“ Das betonte Landrat Hans-Joachim Weirather beim Dialog-Forum der ehrenamtlichen Asyl-Helferkreise im Landratsamt Unterallgäu. Diesmal informierten Vertreter des Ausländeramts über das Asylverfahren und räumten Missverständnisse aus - insbesondere rund um die Identitätsklärung: Ist die Identität eines Flüchtlings geklärt, bedeutet das nicht, dass dieser nun schnell abgeschoben wird - ganz im Gegenteil: Dies ermöglicht der Ausländerbehörde in vielen Fällen oft erst die Möglichkeit, einen legalen Aufenthalt herzustellen und Arbeits- oder Ausbildungserlaubnisse zu erteilen.

Zunächst beleuchtete Tobias Ritschel, Leiter des Ausländeramtes, den Ablauf des Asylverfahrens. Über das Asylverfahren entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält der Betroffene einen Aufenthaltstitel. Fällt die Entscheidung negativ aus und hat auch eine hiergegen gerichtete Klage keinen Erfolg, muss die zuständige Ausländerbehörde die Rückführung in die Wege leiten.

In einigen Fällen kann die Ausländerbehörde eine Duldung für eine Berufsausbildung oder für eine Beschäftigung erteilen. Ob eine Beschäftigung erlaubt wird, hängt auch davon ab, wie sich die betroffene Person verhält: Zum Beispiel werde positiv gewertet, wenn die Person bei der Identitätsklärung mitwirke, so Ritschel. Weiter sei ausschlaggebend, ob sich die Person um Integration bemühe, also zum Beispiel die deutsche Sprache lerne. „Eine Beschäftigung alleine schützt nicht vor der Einleitung von konkreten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“, machte Ritschel deutlich.

Jörg Rosa, stellvertretender Leiter des Ausländeramts, machte deutlich, eine geklärte Identität sei von großer Bedeutung: „In Deutschland gilt die Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.“ Wirke der Asylbewerber bei der Identitätsklärung nicht mit, könne das sogar zum Abbruch einer Ausbildung und zu Leistungskürzungen führen. „Dann muss die Ausländerbehörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten“, so Rosa. Wirkt der Asylbewerber bei der Klärung seiner Identität mit und führen diese Bemühungen trotzdem zu keinem Ergebnis, gebe es die Möglichkeit, Ersatzdokumente auszustellen.

Stefanie Weiß vom Ausländeramt informierte schließlich über die Unterbringung von Asylbewerbern. Diese sind verteilt auf 87 dezentrale Unterkünfte, die im übertragenen Wirkungskreis der Landkreis Unterallgäu verwaltet, und auf fünf Gemeinschaftsunterkünfte, die die Regierung von Schwaben verwaltet. Die Teilnehmer erhielten auch einen Überblick. über die zukünftige Unterbringungssituation im Landkreis. „Die Anzahl der dezentralen Unterkünfte werde im Laufe diesen und des kommenden Jahres um 35 Unterkünfte verringert“, so Weiß.

Daten und Fakten

  • Im Unterallgäu sind derzeit etwa 800 Asylbewerber und knapp 300 Fehlbeleger untergebracht. Fehlbeleger sind anerkannte Asylbewerber, die noch keine eigene Wohnung gefunden haben.
  • In den dezentralen Unterkünften leben etwa 870 Personen.
  • In den Gemeinschaftsunterkünften leben etwa 230 Personen.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.10.2024