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Der Führerschein ist nicht nur bei Trunkenheit am Steuer in Gefahr

Der Führerschein ist nicht nur bei Trunkenheit am Steuer in Gefahr

Von: Pressestelle / Führerscheinstelle

Die oft besungene „fröhliche Weihnachtszeit“ beginnt. Nach so manchem Glühwein, Punsch oder Weihnachtsbier wird daraus auch eine „feucht-fröhliche“ Zeit. Wer dann noch mit dem Auto nach Hause fährt, für den endet das mitunter weniger fröhlich. Bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut müssen Fahrer von Kraftfahrzeugen mit Konsequenzen rechnen. Rita Helms von der Führerscheinstelle am Landratsamt Unterallgäu klärt auf und wartet mit interessanten Zahlen aus dem Landkreis auf.

Bekannt ist die Grenze von 0,5 Promille. In welchen Fällen kann auch ein niedrigerer Alkoholgehalt im Blut Folgen haben?
Helms: Wenn Ausfallerscheinungen auftreten, man zum Beispiel in Schlangenlinien fährt oder in einen Unfall verwickelt ist. Dann hat bereits ein Wert von 0,3 Promille Folgen für den Führerschein. Man nennt das „relative Fahruntüchtigkeit“. Die Folgen: Das Gericht entzieht dem Fahrer die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist fest, also für welchen Mindest-Zeitraum der Führerschein eingezogen wird.

Wie hängen die Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Promille-Wert zusammen?
Helms: Grundsätzlich handelt es sich im Bereich zwischen 0,5 und 1,09 Promille um eine Ordnungswidrigkeit. Geahndet wird das mit einem Geldbuße von mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg.
Ab 1,1 Promille oder im Falle der vorhin genannten relativen Fahruntüchtigkeit wird ein Strafverfahren eingeleitet. Dann entscheidet das Gericht über den Führerschein-Entzug und über die Länge der Sperrfrist.
Übrigens: Auch wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, muss ab 1,6 Promille mit einem Strafverfahren rechnen.

Wie häufig kommt es denn vor, dass ein Unterallgäuer Bürger sich betrunken hinters Steuer setzt?
Helms: Betrachten wir die vergangenen zehn Jahre, lagen die Zahlen der Trunkenheitsfahrten pro Jahr zwischen 155 und 227 - diesen Höchstwert verzeichneten wir im Jahr 2009. 2014 waren es 167 Trunkenheitsfahrten. Heuer haben wir bis August 87 Trunkenheitsfahrten registriert.

Gibt es bestimmte Personengruppen, die häufiger betrunken fahren - Männer, Frauen, junge oder ältere Menschen?
Helms: Gleich vorneweg: Wer glaubt, mit dem Erwachsenwerden wird man vernünftiger - in diesem Fall trifft das nicht zu. Die Trunkenheitsfahrten verteilen sich gleichmäßig über alle Altersklassen. Erst bei den über 55-jährigen Unterallgäuern kommen Trunkenheitsfahrten seltener vor als in den anderen Altersgruppen.
Die Trunkenheitsfahrten der Unterallgäuer seit 2013 gehen zu 91 Prozent auf das Konto der Männer. Zudem weisen Frauen meist den niedrigeren Promille-Wert auf, außer in der Altersklasse zwischen 46 und 55. Hier lag der Promille-Wert der betrunkenen Autofahrerinnen im Schnitt höher als der der Männer.

Es ist passiert: Der Führerschein ist weg. Was nun?
Helms: Informieren Sie sich möglichst schnell, welche Anforderungen an Sie gestellt werden, um den Führerschein wieder zu erhalten. So vermeiden Sie unnötige Zeitverluste. Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes: Dort erfahren Sie, ob Sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen, ob weitere Gutachten nötig sind oder ob Sie sogar erneut die Führerscheinprüfung ablegen müssen.
Zudem sollten Sie zum Beispiel mit Hilfe eines Verkehrspsychologen oder einer Beratungsstelle klären lassen, ob Sie Alkohol-Abstinenz durch Urin- oder Haaranalysen über ein Jahr belegen müssen.

Die Führerscheinstelle erfährt zum Teil auch, wenn Minderjährige betrunken aufgegriffen wurden. Warum?
Helms: Grundsätzlich gilt: Auch Vorfälle in Zusammenhang mit Alkohol abseits des Straßenverkehrs erreichen mitunter die Führerscheinstelle. Ergeben sich Hinweise auf Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit, wird geprüft, ob die Person überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Drogendelikten. Wer noch keinen Führerschein hat, kann ihn dann möglicherweise nicht machen. Wer bereits einen Führerschein hat, kann ihn in einem solchen Fall auch verlieren, obwohl er gar nicht betrunken gefahren ist.


<link file:10308 _blank>Grafiken zur Verteilung der Trunkenheitsfahrten von Unterallgäuer Bürgern zwischen 2013 und 2015  nach Geschlecht, beziehungsweise nach Alter können Sie hier herunterladen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024