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Ehemalige Heimkinder können Entschädigung beantragen

Ehemalige Heimkinder können Entschädigung beantragen

Von: 11/PS

In Anerkennung des Unrechts an ehemaligen Heimkindern im Zeitraum von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland haben Bund, Länder und Kirchen den „Fonds Heimerziehung West“ errichtet. Er hilft ehemaligen Heimkindern mit Beratungsangeboten und finanziellen Leistungen, besser mit heute noch vorliegenden Belastungen aus der Heimunterbringung leben zu können. Darauf weist das Unterallgäuer Kreisjugendamt hin.

Um Mittel aus dem Fonds zu erhalten, sollte man sich jedoch beeilen: Bis spätestens 31. Dezember 2014 müssen Betroffene sich entweder per Telefon, Brief oder E-Mail bei der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern gemeldet haben. Diese wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in München eingerichtet. Ehemalige Heimkinder in Bayern werden dort beraten und können dort die Leistungen des Fonds beantragen. Weit über 2000 Menschen haben das laut der Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung schon getan. Bislang wurden über acht Millionen Euro an ehemalige Heimkindern in Bayern ausgezahlt.

Nähere Informationen findet man im Internet unter <link http: www.blja.bayern.de heimkinder>www.blja.bayern.de/heimkinder

Kontakt ist möglich unter Telefon (089) 18966-1265, Fax (089) 18966-1499, E-Mail <link>anlaufstelle@zbfs.bayern.de oder per Brief an Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern, Bayerstraße 2, 80335 München.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024