Die Ausländerbehörde am Landratsamt Unterallgäu erhält derzeit vermehrt Anfragen zur geplanten Einbürgerungsreform. Die Ausländerbehörde weist jedoch darauf hin: „Es ist noch nicht bekannt, wann die Gesetzesänderung zur Einbürgerung in Kraft tritt und wie diese genau aussehen wird.“ Deshalb können entsprechende Anfragen derzeit nicht beantwortet werden.
Geplant sei, die Einbürgerung zu erleichtern, in dem die geforderte Aufenthaltszeit in Deutschland von acht auf fünf Jahre verkürzt wird, formelle Sprachnachweise für Senioren ab 67 Jahren gestrichen werden und auch nicht EU-Bürger die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit erhalten. Diese Änderungen sind jedoch laut Ausländerbehörde noch nicht rechtskräftig. Das Landratsamt Unterallgäu wird in einer Pressemitteilung und auf der Internetseite unter www.unterallgaeu.de/auslaender informieren, sobald eine Gesetzesänderung in Kraft tritt.