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Elementarschäden: Versicherungsschutz überprüfen

Elementarschäden: Versicherungsschutz überprüfen

Von: 2/sdo

Allein im Landkreis Unterallgäu sind bei den letzten großen Hochwasserereignissen im Juni beziehungsweise August 2002 Schäden in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen beziehungsweise elf Millionen Euro entstanden. Auch 2005 waren erhebliche Schäden zu verzeichnen. Damit jeder Einzelne im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob der aktuelle Versicherungsschutz ausreicht. Darauf weist Ulrike Klotz hin. Sie leitet die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Unterallgäu.

In Einzelfällen gebe es nach Naturkatastrophen staatliche Finanzhilfen, erklärt Klotz. Diese würden aber nur bei nicht versicherbaren Schäden gewährt. Wichtig zu wissen sei hierbei, dass mittlerweile über 98 Prozent der Wohngebäude in Bayern gegen Elementarschäden versicherbar seien. Dennoch sei laut Statistiken der Versicherungskammer Bayern derzeit nur jeder 16. Hausbesitzer in Bayern umfassend gegen die Folgen von Naturgefahren versichert, so Klotz.

Folgendes sollte man rund um die Versicherung von Gebäuden und Hausrat wissen:

  • Wohngebäude-Versicherung: Im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung können Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und/oder Leitungswasser abgedeckt werden. Nicht automatisch eingeschlossen sind jedoch Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsch. Diese müssten über eine Elementarschaden-Versicherung zusätzlich versichert werden. Für so genannte Rückstauschäden, die entstehen können, wenn bei extremen Regenfällen die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr vollständig aufnehmen kann, sollte gegebenenfalls eine Sondervereinbarung getroffen werden.
  • Hausrat-Versicherung: Die Hausrat-Versicherung schützt vor Schäden aus Feuer, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zudem werden Aufräumkosten und in der Regel auch Hotelkosten erstattet, wenn die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist. Nicht eingeschlossen sind auch hier Elementarschäden. Um auch die Wohnungseinrichtung hiergegen ausreichend abzusichern, sollte die Hausrat-Versicherung entsprechend ergänzt werden.
  • Elementarschaden-Versicherung: Ob ein Haus, eine Wohnung oder der Hausrat gegen Elementarschäden versicherbar sind, hängt von deren geographischer Lage ab. Ob Haus oder Wohnung versicherbar sind und in welcher Risikozone diese liegen, sollte man laut Klotz am besten im Einzelfall mit seiner Versicherung abklären.

 

Nähere Informationen rund um die Versicherungsmöglichkeiten findet man auch im Internet unter <link http: www.elementar-versichern.bayern.de>www.elementar-versichern.bayern.de 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024