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Fahrtkostenerstattung: Frist endet am 31. Oktober!

Fahrtkostenerstattung: Frist endet am 31. Oktober!

Von: 13/sdo

Wer im vergangenen Schuljahr seine Fahrkarten gesammelt hat, sollte jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Unterallgäu einzureichen: Noch bis 31. Oktober kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Fahrtkostenerstattung beantragen können alle Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht). Erstattet werden die Fahrtkosten allerdings nur, wenn die Familienbelastungsgrenze von 395 Euro überschritten wird.

Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn beziehungsweise im Laufe des Schuljahres Anspruch auf

  • Kindergeld für mindestens drei Kinder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV) hatten.

In diesen Fällen muss der Antrag einen entsprechenden Nachweis enthalten. Grundsätzlich immer muss der Antrag mit den entsprechenden Fahrausweisen und einer Schulbestätigung beim Landratsamt Unterallgäu eingereicht werden. Antragsformulare sind im Landratsamt oder bei den Schulen erhältlich.

 

Nähere Informationen findet man auch im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de bildung>www.unterallgaeu.de/bildung 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024