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Fair gehandelte Ware, Umzug des LPV und Integrationskurse

Fair gehandelte Ware, Umzug des LPV und Integrationskurse

Von: PS

Eine umfangreiche Tagesordnung hatte die erste Sitzung des Kreisausschusses nach der Sommerpause. Unter anderem stimmte das Gremium einigen überplanmäßigen Ausgaben zu. Kreiskämmerer Gunther Füßle erklärte, dank Haushaltsverbesserungen an anderer Stelle seien all diese Ausgaben gedeckt.

Zudem diskutierte der Ausschuss einen Antrag der Fraktion ÖDP/Bürger für die Umwelt, die Zertifizierung als „Fairtrade-Landkreis“ anzustreben. Landrat Hans-Joachim Weirather informierte, dass der Landkreis bereits großen Wert darauf lege, für die Sitzungen der Gremien Kaffee und Tee anzubieten, der ökologisch nachhaltig und unter Wahrung sozialer Mindeststandards produziert wurde. Eine Teilnahme an dieser speziellen Kampagne brächte mit sich, dass der Landkreis sich ausschließlich deren Partnern und Kriterien verpflichte, obwohl es zahlreiche andere Siegel gebe, die fair gehandelte Waren kennzeichnen. Außerdem würden unter dem gängigsten „Fairtrade-Siegel“ auch in Discountern Produkte angeboten, deren geringe Preise die Frage rechtfertigten, was letztendlich wirklich noch bei den Produzenten ankomme. Das sei bei klassischen Weltläden nicht zu befürchten. Nach längerer Diskussion, in der auch die Bedeutung regionaler Erzeugnisse thematisiert wurde, zog die ÖDP-Fraktion ihren Antrag vorerst zurück.

 

Weitere Themen in Kürze:

  • Der Kreisausschuss beschloss, das Familienpflegewerk die kommenden drei Jahre mit einem Zuschuss von jährlich 16.000 Euro zu unterstützen. Einem jährlichen Zuschuss von 4000 Euro für die „Katholischen Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH“ stimmte das Gremium ebenfalls zu.
  • Um Integrationskurse für Migranten durchzuführen, hat die Volkshochschule im Landkreis Unterallgäu Räume im Maria-Ward-Internat angemietet. Für die Miete fallen im Jahr 2014 Ausgaben von 6600 Euro an. Die Vhs bat den Landkreis, die Miete zu übernehmen. Landrat Weirather begrüßte, dass hier Migranten ermöglicht wird, Deutsch zu lernen. Das sahen auch die anderen Mitglieder des Kreisausschusses so und stimmten dafür, überplanmäßige Ausgaben von 6600 Euro in den Haushalt 2014 aufzunehmen.
  • Von allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern hat das Unterallgäu die zweitwenigsten Bedarfsgemeinschaften bezogen auf die Einwohnerzahl, die Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen. Das geht aus der Statistik der Agentur für Arbeit hervor. Dennoch ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften leicht gestiegen. Deshalb reichen die Haushaltsansätze nicht aus. Kreiskämmerer Füßle rechnet mit 140.000 Euro überplanmäßigen Ausgaben. Der Kreisausschuss stimmte zu, diese Ausgaben nachträglich einzuplanen.
  • Heuer fanden im Unterallgäu Kommunalwahlen statt. Die Ausgaben dafür trägt jeweils zur Hälfte die Gemeinde, zur Hälfte der Landkreis. Weil jedoch die Ausgaben höher als geplant ausfielen - insbesondere weil die Zahl der Briefwähler gestiegen ist - stimmte der Kreisausschuss nun überplanmäßigen Ausgaben von 35.000 Euro zu.
  • Der Landkreis Unterallgäu zahlt im Landschaftspflegeverband (LPV) künftig einen höheren Mitgliedsbeitrag. Der Kreisausschuss beschloss einstimmig, den Mitgliedsbeitrag von 33 Cent je Einwohner um drei Cent zu erhöhen - das macht pro Jahr Mehrausgaben von 4000 Euro. Der Verband benötigt dieses Geld, weil er in größere Büroräume umzieht. Zusammen mit dem Maschinenring bezieht der LPV einen Neubau. Die bisherigen kreiseigenen Räume in der Landwirtschaftsschule Mindelheim werden künftig Mitarbeiter des Landratsamts nutzen. Die anderen Mitglieder des LPV sind von der Beitragserhöhung nicht betroffen.
  • Den Mitgliedern des ÖPNV-Beirats werden ab 2015 die Fahrtkosten zu Sitzungen erstattet. Das beschloss der Kreisausschuss. Die Auslagen liegen bei 30 Cent je Kilometer. Ein Sitzungsgeld erhalten die ÖPNV-Beiräte weiterhin nicht.
  • Abschließend empfahl der Kreisausschuss dem Kreistag, einem neuen Betrauungsakt mit den Kreiskliniken Unterallgäu zuzustimmen. Der Betrauungsakt legt den Rahmen fest, in dem der Landkreis als Träger der Klinken handeln darf. Nach einer europarechtlichen Änderung hat der Landkreistag ein neues Muster aufgesetzt, an dem sich der neue Betrauungsakt orientiert.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.10.2024