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Fasching richtig feiern

Fasching richtig feiern

Viele Jugendliche lieben den Fasching und freuen sich auf die zahlreichen Bälle in der Region. Aber ab welchem Alter dürfen sie dort überhaupt alleine feiern? Und was gilt für einen abendlichen Auftritt mit der Garde oder der Narrenzunft? Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl erläutert, was nach dem Jugendschutzgesetzerlaubt ist.

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche einen Faschingsball besuchen?
Julia Veitenhansl: Öffentliche Tanzveranstaltungen wie Faschingsbälle dürfen Jugendliche erst ab 16 Jahren ohne Begleitung besuchen. Wer jünger ist, darf nur mit den Eltern auf einen Faschingsball. Manche Veranstalter akzeptieren auch den sogenannten Mutti-Zettel, auf dem die Eltern eine erziehungsbeauftragte Person benennen. Eine Ausnahme sind spezielle Kinder- und Jugendbälle. Dort dürfen unter 16-Jährige auch ohne Eltern hingehen.

Wie lange dürfen Jugendliche bleiben?
Veitenhansl: 16- und 17-Jährige dürfen bis 24 Uhr auf einem Faschingsball bleiben, für Volljährige gibt es keine zeitliche Beschränkung. Einen Kinderball dürfen vier- bis zwölfjährige Kinder ohne Begleitung bis 18 Uhr besuchen. Auf Jugendbällen gilt: 12- und 13-Jährige dürfen bis 22 Uhr feiern, wer 14 Jahre und älter ist, darf bis 24 Uhr bleiben.

Welche Regelungen gelten ansonsten für Kinder- und Jugendbälle?
Veitenhansl: Für einen Kinder- oder Jugendball braucht der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung vom Jugendamt. Dafür muss die Veranstaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendlichen betreuen und es darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Zudem muss das Programm kinder- und jugendgerecht sein. Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tänze oder auch alkoholfreie Cocktails.

Bei den meisten Faschingsveranstaltungen wird Alkohol angeboten. Welche Altersgrenzen gelten hierfür?
Veitenhansl: Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt. In Begleitung eines Sorgeberechtigten dürfen Jugendliche diese Getränke bereits ab 14 Jahren zu sich nehmen. Schnaps und branntweinhaltige Getränke wie Cocktails, Geißen- oder Schneemaß dürfen dagegen nur Volljährige trinken. Für Energydrinks gibt es noch keine gesetzliche Altersgrenze. Werden diese aber mit Schnaps gemischt, ist eine Abgabe an Minderjährige verboten. Diese Mischungen sind besonders riskant, da das enthaltene Koffein die Wirkung des Alkohols überdeckt und man seine eigene Leistungsfähigkeit stark überschätzt.

In vielen Garden, Narrenzünften oder Musikkapellen sind auch Minderjährige engagiert. Bis zu welcher Uhrzeit dürfen sie auftreten?
Veitenhansl: Im Rahmen einer Vereinstätigkeit gelten die Zeit- und Altersbeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz nicht. Sind die Eltern der Jugendlichen beim Auftritt nicht dabei, übernimmt der Verein die Erziehungsaufgabe. Zur Absicherung sollten sich Vereine eine schriftliche Erziehungsübertragung geben lassen.

Dürfen Minderjährige bei Faschingsbällen mitarbeiten?
Veitenhansl:
Veranstaltet ein Verein einen Faschingsball, dürfen auch minderjährige Mitglieder mitanpacken. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt hier nicht. Unter Aufsicht des Vereins fallen Zeit- und Altersgrenzen weg. Alkohol schenken am besten aber nur Erwachsene aus. Bier, Wein und Sekt können aber auch schon 16-Jährige ausgeben.

Wie kommen Jugendliche wieder sicher vom Ball nach Hause?
Veitenhansl: Eltern tragen Sorge dafür, dass ihre Kinder gut auf den Ball und wieder heimkommen. Der Nachhauseweg sollte vor dem Ball mit dem Nachwuchs besprochen werden. Man sollte klären, ob die Kinder zum Abholen zu Hause anrufen oder ob Fahrgemeinschaften mit anderen Eltern gebildet werden. Alleine heimlaufen sollten Jugendliche nicht. Fährt jemand aus dem Freundeskreis, sollten sich die Eltern erkundigen, ob die Person vertrauenswürdig ist. Wichtig ist es auch, dass man darüber spricht, dass man sich auf keinen Fall alkoholisiert hinters Steuer setzt und niemals bei alkoholisierten Personen mitfährt.

Gab es bislang Probleme mit dem Jugendschutz im Fasching?
Veitenhansl: Trotz der großen Anzahl an Festen gibt es kaum Vorfälle, auch der letzte Fasching war friedlich. Im Unterallgäu gibt es viele engagierte Vereine, die Bälle ausrichten. Das ist viel Arbeit, auch, weil zahlreiche Auflagen - unter anderem zum Jugendschutz - beachtet werden müssen. Die meisten Vereine sind aber sehr bemüht und legen dem Jugendamt sogar ein eigenes Jugendschutzkonzept vor.

Info: Viele weitere Informationen und Hilfestellungen finden Veranstalter unter www.unterallgaeu.de/veranstalter. Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl berät unter Telefon (08261) 995-242.

 

Im Bild: Julia Veitenhansl                  Foto: Landratsamt Unterallgäu

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024