Seit Anfang des Jahres gibt es einige Erleichterungen für Fischereivereine, Gewässereigentümer und -Pächter, für die Inhaber eines Fischereischeins und für minderjährige Fischer sowie für Landwirte. Das teilt das Landratsamt Unterallgäu mit.
- Für Fischereivereine, Eigentümer und Pächter von Gewässern: Die Fischereierlaubnisscheine für ein Gewässer, also die Jahres- und Tageskarten, die zum Beispiel ein Verein an die Fischereiberechtigten ausgibt, müssen nicht mehr jährlich vom Landratsamt Unterallgäu beglaubigt werden. Der Fischereiverein, Gewässereigentümer oder -Pächter darf diese direkt an die Fischer aushändigen, nach den Vorgaben, die im Bescheid des Landratsamts für das jeweilige Gewässer festgehalten sind.
- Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Unter Aufsicht einer erwachsenen Person mit Fischereischein dürfen sieben bis 17-Jährige selbst angeln. Sie müssen lediglich einen Fischereierlaubnisschein für das Gewässer haben.
- Fischereischein-Inhaber müssen bei Namensänderung ihren Fischereischein nicht mehr umschreiben lassen.
- Landwirtschaft: Landwirte müssen Landpachtverträge nicht mehr beim Landratsamt einreichen.
Informationen finden Sie auch unter www.unterallgaeu.de/fischerei