Blühende, artenreiche Wiesen, auf denen es summt und brummt, das wünschen sich viele. Landwirte, die sich für Artenvielfalt engagieren und dafür einen höheren Aufwand und Nutzungseinbußen in Kauf nehmen, können am Vertragsnaturschutzprogramm, kurz VPN, teilnehmen und erhalten darüber einen finanziellen Ausgleich. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu hin. Besonders geeignet ist das VNP beispielsweise für biotopkartierte Wiesen. Die damit verbundenen Bewirtschaftungseinschränkungen können durch die Förderung finanziell ausgeglichen werden.
Insgesamt bewirtschaften im Unterallgäu mittlerweile 330 Betriebe rund 1300 Hektar Fläche nach den Vorgaben des Vertragsnaturschutzes. „Wir würden uns freuen, wenn wir diesen Anteil noch weiter steigern könnten“, sagt Diana Kurzweg von der Unteren Naturschutzbehörde. Einen entsprechenden Antrag können Landwirte und anerkannte Naturschutzverbände stellen. Antragsteller verpflichten sich durch das Vertragsnaturschutzprogramm, fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Bereits seit 1983 entschädigt der Freistaat Bayern über das Vertragsnaturschutzprogramm Landwirte, die ihre Wiesen und Weiden weniger intensiv nutzen. Die Förderung gleicht den erhöhten Bewirtschaftungsaufwand und Nutzungs-einbußen aus. „Honoriert wird im Unterallgäu vor allem eine spätere Mahd, damit die Wiesenblumen blühen und aussamen können“, erklärt Brigitte Fischer. „Weil sich die Landwirte bereiterklären, auf Dünger zu verzichten und die Flächen später zu mähen, erhöht sich die Pflanzen- und Insektenvielfalt auf den Wiesen.“
Die Anträge werden voraussichtlich ab Anfang Januar bis Mitte Februar abgeschlossen. Kontakt zu Brigitte Fischer und Diana Kurzweg von der Unteren Naturschutzbehörde können Interessenten unter Telefon (08261) 995-447 oder -163 aufnehmen. Mehr zum Vertragsnaturschutz findet man auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/naturschutz