DRUCKEN
Funkenfeuer: Nur unbehandeltes Holz verwenden

Funkenfeuer: Nur unbehandeltes Holz verwenden

Von: Abfallrecht/sdo

Bald lodern sie wieder im Unterllgäu: die Funkenfeuer. Foto: Ursula Deni

Bald lodern sie wieder in den Gemeinden des Landkreises und sollen nach altem Brauch den Winter austreiben: die Funkenfeuer. Damit der Besuch eines Funkenfeuers nicht zur gesundheitlichen Belastung wird und auch die Umwelt die Tradition unbeschadet übersteht, bittet das Landratsamt alle Veranstalter, einige Dinge zu beachten: So dürfen in einem Funkenfeuer nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und trockene Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden.

Damit niemand die Möglichkeit hat, Abfälle unter das Brenngut zu mischen, sollte das Material erst wenige Tage vor dem Abbrennen des Feuers gesammelt und dann gut bewacht werden. Sollten dennoch ungeeignete Materialien abgelagert werden, so müssen diese unbedingt vor dem Abbrennen des Feuers entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer Abfälle verbrennt, muss mit einer Anzeige und einem Bußgeldbescheid rechnen, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger, also auch kein Benzin, verwendet werden. Wichtig auch: Die Feuerstelle muss aus Sicherheitsgründen mindestens 100 Meter von einem Wald oder einer Straße entfernt sein. Gleichzeitig sollte die Feuerwehr über das Abbrennen informiert werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024