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Gartenabfälle nicht im Wald entsorgen

Gartenabfälle nicht im Wald entsorgen

Von: 31

Ob Heckenschnitt, Äste, Gras, Laub oder Topfpflanzen: Immer wieder kommt es laut Markus Seitel vom Landratsamt Unterallgäu vor, dass Gartenabfälle unzulässig in der Natur abgelagert werden. „In den letzten Jahren häuften sich die Fälle“, sagt Seitel. Deshalb appelliert er an alle Bürger, Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Vor allem im Wald wird nach seinen Worten immer wieder Grüngut aus Gärten entdeckt. „Viele Bürger denken, dass es nichts macht, wenn man Gartenabfälle in der Natur entsorgt, da diese sowieso verrotten. Das stimmt aber nicht.“ Denn mit den Gartenabfällen würden häufig fremde Pflanzen in die Natur gebracht, die sich rasch ausbreiten und heimische Gewächse verdrängen können. Rechtlich gesehen werde die Ablagerung von Grüngut in der Natur genauso behandelt, wie wenn man dort seinen Restmüll oder andere Abfälle entsorgt, erklärt Seitel. „Der Verursacher der Abfälle muss diese wieder entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Zudem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid geahndet wird.“

Grundsätzlich dürften pflanzliche Abfälle nur dort, wo sie angefallen sind zur Verrottung liegengelassen werden – also zum Beispiel im heimischen Garten. Außerdem könne man die Gartenabfälle bis zu zwei Kubikmeter gebührenfrei über die Kompostieranlagen, die Container an den Wertstoffhöfen oder die regelmäßig stattfindenden Gartenabfallsammlungen entsorgen.

 

Info: Bei Fragen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen kann man sich an die Abfallberatung des Landkreises unter Telefon (08261) 995-367 oder -467 wenden. Viele weitere Informationen zum Thema sind <link _blank>hier bei uns im Internet zu finden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024