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Gaststätten: Auf Öffnungszeiten achten

Gaststätten: Auf Öffnungszeiten achten

Von: Pressestelle

Die Gastronomie darf endlich wieder öffnen - seit Sonntag dürfen im Unterallgäu bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten an einem Tisch zusammensitzen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, es müssen jedoch die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Wichtig ist auch: Wie lange eine Gaststätte öffnen darf, ergibt sich aus dem gaststättenrechtlichen Bescheid beziehungsweise der gemeindlichen Sperrzeitverordnung, es darf aber höchstens bis 24 Uhr geöffnet sein. Darauf macht das Landratsamt aufmerksam. Für Verwirrung hatte im Landkreis jetzt nämlich ein Passus der aktuellen bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gesorgt. Darin ist zu lesen, dass gastronomische Angebote bis 24 Uhr möglich sind. Ist im gaststättenrechtlichen Bescheid aber zum Beispiel 22 Uhr als Betriebszeit für einen Biergarten angegeben, so gilt diese Uhrzeit weiterhin.

Einen Überblick darüber, was aktuell im Unterallgäu gilt, erhält man im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024