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Gefahrstoffe zum Schadstoffmobil

Gefahrstoffe zum Schadstoffmobil

Von: Z6/PS

Flüssigkeiten und Stoffe, die mit einem Gefahrstoffkennzeichen wie einer Flamme für "leichtentzündlich" versehen sind, können über das Schadstoffmobil entsorgt werden. Foto: Landratsamt

In vielen Kellern stapeln sich verschiedene bunte Eimer und Dosen mit chemischen Bezeichnungen. Wird der Keller im Frühjahr ausgeräumt, stellt sich die Frage, was man davon beim Schadstoffmobil abgeben kann. Grundsätzlich gilt: Alle Flüssigkeiten und Stoffe, die ein Gefahrstoffkennzeichen haben – zum Beispiel einen Totenkopf für „giftig“ oder eine Flamme für „leichtentzündlich“ – sind beim Schadstoffmobil richtig, so Antonie Maisterl von der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu.

Das sind zum Beispiel Säuren, Laugen, Salze, Farb- und Lackreste, Medikamente, Batterien, Reinigungs-, Holz- oder Frostschutzmittel, Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel, Chemikalien sowie Spraydosen mit Inhalt. Nicht abgegeben werden können unter anderem Altöl, Reifen, vollkommen eingetrocknete Farben und Lacke sowie leere Spraydosen und Wandfarben. Schadstoffe sollten in der Originalverpackung belassen und nicht zusammengeschüttet werden, da dies zu gefährlichen chemischen Reaktionen führen kann, rät die Abfallwirtschaftsberaterin. Außerdem müssen sie immer persönlich abgegeben und dürfen nicht an den Straßenrand gestellt werden. Denn das könne zur Gefahr für spielende Kinder und die Umwelt werden.

 

Info: Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung Auskunft unter Telefon (08261) 995-367 oder -467. Weitere Informationen zur richtigen Abfallentsorgung sind auch <link _blank>hier bei uns im Internet zu finden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024