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Geflügel darf wieder nach draußen

Geflügel darf wieder nach draußen

Von: Veterinäramt, Pressestelle

Im Unterallgäu dürfen Hühner, Gänse und anderes Geflügel wieder nach draußen. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen können wieder stattfinden. Denn das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert, die generelle Stallpflicht aufzuheben. Dem ist auch das Landratsamt Unterallgäu nachgekommen. Damit gilt die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest nicht mehr. 

Allgemeine Informationen finden Sie auch im Internet unter <link>www.unterallgaeu.de/vogelgrippe

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15.10.2024