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Geflügelpest: Märkte unter Auflagen wieder erlaubt

Geflügelpest: Märkte unter Auflagen wieder erlaubt

Seit November 2022 gelten im Unterallgäu Sicherheitsmaßnahmen, um Haus- und Nutzvögel vor der Geflügelpest zu schützen. Diese werden jetzt wieder gelockert. Zum Beispiel dürfen Geflügelmärkte und Ausstellungen unter Auflagen wieder stattfinden. Zudem entfallen die Biosicherheitsmaßnahmen für Kleingeflügelhalter. Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es im Internet unter www.unterallgaeu.de/tierseuchen

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024