Bayernweit gelten zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel nun wieder verstärkte Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Jedes Landratsamt muss eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese enthält neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen beispielsweise auch ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und das Verbot, Wildvögel zu füttern - ausgenommen hiervon sind Singvögel. Eine Stallpflicht gibt es aktuell noch nicht. Durch die verschiedenen Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so verhindert werden, dass die Geflügelpest in eine Geflügelhaltung eingeschleppt wird.
Aktuell sind in Bayern insgesamt vier Ausbrüche in Hobby-Geflügelhaltungen bekannt - im Unterallgäu gab es bislang noch keinen Ausbruch. Deutschlandweit sind 63 Ausbrüche in Geflügelhaltungen gemeldet worden. Bei Wildvögeln treten insbesondere an der Nordsee- und Atlantikküste vermehrt Fälle auf. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stuft das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest als hoch ein.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden.
Info: Weitere Informationen unter www.unterallgaeu.de/tierseuchen. Die Allgemeinverfügung finden Sie im Amtsblatt Nummer 41 vom 25. November unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt