Bayernweit gelten zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel nun wieder verstärkte Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Jedes Landratsamt muss eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese enthält neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen beispielsweise auch ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und das Verbot, Wildvögel zu füttern (ausgenommen hiervon sind Singvögel). Eine Stallpflicht gibt es aktuell noch nicht.
Durch die verschiedenen Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so verhindert werden, dass die Geflügelpest in eine Geflügelhaltung eingeschleppt wird. Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit wurden in dieser Saison laut bayerischem Umweltministerium mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt. Zudem habe das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden.
Info: Die Allgemeinverfügung findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt