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Gemeinsames Ziel vor Augen

Gemeinsames Ziel vor Augen

Von: Kreiskliniken Unterallgäu

Am gestrigen Donnerstag trafen sich Vertreter der Aufsichtsgremien des Klinikverbundes Kempten-Oberallgäu und der Kreiskliniken Unterallgäu erstmalig zu einem gemeinsamen Lenkungsausschuss, um über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Ziele einer gemeinsamen institutionellen Zusammenarbeit zu sprechen. Die Teilnehmer zeigten sich nach der Sitzung sehr zufrieden. Die Verhandlung fand in einer offenen, konstruktiven und zielorientierten Atmosphäre statt.

Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine Stärkung der Krankenhauslandschaft im Allgäu dringend notwendig sei, um den Herausforderungen des Gesundheitswesens und den Vorgaben durch die Gesundheitspolitik auch langfristig erfolgreich begegnen zu können.

Nur im Rahmen eines Zusammenschlusses mit einer engen medizinischen Kooperation der einzelnen Klinikstandorte sowie einer zielgerichteten Spezialisierung und Schwerpunktbildung kann die hochwertige und umfassende medizinische Versorgung für die Bevölkerung erhalten und weiter verbessert werden.

Zielsetzung des neuen allgäuweiten Klinikverbundes ist es damit, den Patientinnen und Patienten aus der Region, ein noch umfangreicheres medizinisches Angebot in der Region anzubieten.

Darüber hinaus würde ein erweiterter Klinikverbund zum einen den weiteren Ausbau von qualifizierten Arbeitsplätzen im Allgäu sichern und zum anderen bei der Gewinnung von Fachkräften gemeinsam agieren.

Nach den neuesten politischen Entwicklungen in der Stadt Memmingen sehen die Mitglieder des Lenkungsausschusses auch die Möglichkeit, den angedachten Klinikverbund Kempten-Oberallgäu-Unterallgäu in einem zweiten Schritt um das Klinikum der Stadt Memmingen zu erweitern.

Zusammengefasst sind sich die Mitglieder des Lenkungsausschusses nach dem ersten Treffen einig, dass ein gemeinsamer Klinikverbund zwischen Kempten, dem Ober- und dem Unterallgäu eine realistische Perspektive darstellt.

In einem nächsten Schritt gilt es nun, die Chancen und Risiken genauer zu bewerten und die wirtschaftlichen Detailüberlegungen und die juristischen Fragestellungen zu bearbeiten.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024