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Größtmögliche Sicherheit für Kinder und Jugendliche

Größtmögliche Sicherheit für Kinder und Jugendliche

Von: PS

Einschlägig vorbestrafte Personen sollen von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe ferngehalten werden - das ist das Ziel des neu gefassten Paragrafen 72 a im Sozialgesetzbuch VIII. Wie diese Vorschrift im Unterallgäu umgesetzt werden kann, darum ging es in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises.

Das Gesetz schreibt vor, dass auch neben- und ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Im Gegensatz zum einfachen  Führungszeugnis enthält dieses auch kinder- und jugendrelevante Verurteilungen oder Sexualstraftaten strafmaßunabhängig.

Das Kreisjugendamt muss mit den freien Trägern der Jugendarbeit Vereinbarungen treffen, die sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen neben- oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.

Wie die gesetzliche Vorschrift im Landkreis Unterallgäu umgesetzt werden soll, präsentierte dem Ausschuss die kommunale Jugendpflegerin Elisabeth Hofmann. Sie erklärte, zunächst sollen mehrere regionale Informationsveranstaltungen für die Vereine und Verbände stattfinden: „Wir streben eine Face-to-Face-Absprache mit den Vereinsvorständen an.“ Ziel sei es, dass der Aufwand für die Vereine gering bleibt und ein diskreter Umgang mit den Daten der Ehrenamtlichen gewahrt bleibt.  Hofmann machte auch deutlich, das erweiterte Führungszeugnis sei für Ehrenamtliche kostenlos.

Der Jugendhilfeausschuss befürwortete einstimmig, nach dem vorgestellten Konzept vorzugehen. Landrat Hans-Joachim Weirather ergänzte: „Wir müssen mit dem Thema sehr sensibel umgehen. Das Gesetz dient dem Schutz der Kinder vor Menschen mit pädophilen Neigungen. Wir wollen aber unbedingt vermeiden, dass Ehrenamtliche verschreckt werden.“

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024