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Heilpraktiker-Überprüfung: Anmeldefristen ändern sich

Heilpraktiker-Überprüfung: Anmeldefristen ändern sich

Von: Gesundheitsverwaltung / Pressestelle

Für die Überprüfung von Heilpraktikern gelten neue Prüfungsmodalitäten. Darauf weist das Landratsamt Unterallgäu mögliche Bewerber hin. Wer als Heilpraktiker tätig sein möchte, muss eine Prüfung ablegen. Damit soll verhindert werden, dass Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen diese Tätigkeit ausüben. Wer im Unterallgäu praktizieren möchte, muss sich für die Überprüfung beim Landratsamt Unterallgäu anmelden. Die Überprüfung selbst übernimmt dann für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben das Gesundheitsamt am Landratsamt Augsburg. Der nächste Überprüfungstermin ist im März 2017.

Die neuen Prüfungsmodalitäten wirken sich bereits auf die Anmeldungen im Dezember 2016 aus:

  • Ab sofort muss das Landratsamt Unterallgäu alle Prüfungsteilnehmer für die Frühjahrs-Prüfung beim Gesundheitsamt am Landratsamt Augsburg bis 20. Dezember anmelden und nicht wie bisher bis 31. Dezember.
  • Für eine fristgerechte Antragstellung zählt der Eingangsstempel des Prüfungsamts in Augsburg.
  • Die Teilnehmerzahl ist zukünftig begrenzt. Nun entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim Prüfungsamt in Augsburg über die Teilnahme an der Überprüfung.


Aufgrund der geänderten Anmeldungsvoraussetzungen empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu möglichen Prüfungsteilnehmern, die ihre Heilpraktiker-Tätigkeit im Landkreis Unterallgäu ausüben wollen, ihre vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens 1. Dezember 2016 beim Landratsamt Unterallgäu einzureichen. Anträge zur Heilpraktikererlaubnis können Interessenten unter Telefon (0 82 61) 9 95 - 4 42 oder per E-Mail an <link mail>Opens window for sending emailgesundheitsverwaltung@lra.unterallgaeu.de anfordern oder im Internet unter <link>www.unterallgaeu.de/heilpraktiker herunterladen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024