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Hochwasser: Betroffene erhalten finanzielle Hilfen

Hochwasser: Betroffene erhalten finanzielle Hilfen

Hochwassergeschädigte erhalten ab dem morgigen Donnerstag, 6. Juni, finanzielle Hilfen. Beantragen kann man diese ab sofort mit einem Formular, das bei den Unterallgäuer Gemeinden ausliegt oder auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/hochwasser heruntergeladen werden kann. Sobald die jeweilige Gemeinde den Antrag bestätigt hat, kann dieser beim Landratsamt eingereicht werden. Da der Freistaat Bayern bereits Gelder zur Verfügung gestellt hat, kann die Auszahlung unmittelbar beginnen.

Beantragen können die sogenannten Soforthilfen alle Privathaushalte, die einen Hochwasserschaden erlitten haben. Für Schäden an Haushaltsgegenständen wird eine Soforthilfe von bis zu 5000 Euro pro Haushalt gewährt. Wäre der Schaden versicherbar gewesen, wird die Hälfte der jeweiligen Summe ausbezahlt. Zudem gibt es eine Soforthilfe für Ölschäden an Gebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Auch hier gibt es einen Abschlag von 50 Prozent, wenn man eine Versicherung hätte abschließen können. Wer eine Versicherung hat, sollte beachten, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf.

Eine Barauszahlung der Hilfen ist nur im äußersten Notfall möglich und kann gegebenenfalls auch nicht unmittelbar erfolgen. Eingereicht werden können die Anträge per Post oder per E-Mail (eingescannt oder als Foto) an soforthilfe(at)lra.unterallgaeu.de. Wichtig sind Unterschrift und Bestätigung der jeweiligen Gemeinde (auf der letzten Seite des Antrags).

Weitere Informationen zu den Soforthilfen sind auf der Homepage des Landratsamts zu finden. Fragen zur Antragstellung richtet man vorzugsweise an die E-Mail-Adresse soforthilfe(at)lra.unterallgaeu.de. Telefonisch erhält man unter (08261) 995-299 oder -292 Auskunft. Damit die Anträge möglichst schnell abgewickelt werden können, ist das Landratsamt auch am Sonntag, 9. Juni, erreichbar - allerdings nur telefonisch unter den obengenannten Nummern.

Finanzielle Unterstützung beantragen kann man darüber hinaus bei der Kartei der Not. Auch diesen Antrag findet man auf der Homepage des Landratsamts. Erforderlich ist auch in diesem Fall eine Bestätigung der jeweiligen Gemeinde. Das Landratsamt kann keine derartige Bestätigung ausstellen, obwohl dies auf dem Antrag als Möglichkeit vermerkt ist. Denn die genaue Ortskenntnis über die Schadensereignisse haben nur die Gemeinden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.07.2024