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Hochwasser: Entsorgung von belastetem Heu, Gras und Treibholz

Hochwasser: Entsorgung von belastetem Heu, Gras und Treibholz

Durch Überschwemmung mit Öl belastetes Heu, Gras oder Treibholz kann bei Bedarf verbrannt werden. Dazu müssen jedoch zwingend einige Sicherheitsregeln beachtet werden. Hierauf weisen die Abfallwirtschaftsberatung und das Abfallrecht des Landkreises hin.

Auf Folgendes ist zu achten:

  • Schaffen Sie möglichst wenige Brandherde.
  • Informieren Sie im Vorfeld die örtliche Feuerwehr.
  • Verbrennen Sie das Material nur auf freien Flächen außerhalb der Bebauungen.
  • Die Verbrennung ist nur untertags von 8 bis 18 Uhr gestattet. Nachts und an Sonn- und Feiertagen darf das belastete Material gar nicht verbrannt werden.
  • Das Material darf erst verbrannt werden, wenn es trocken ist.
  • Kontrollieren Sie das Feuer sorgfältig, um Bränden vorzubeugen.
  • Beachten Sie Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Bäumen und anderen Gegenständen.
  • Bei starkem Wind darf kein Feuer entfacht werden.
  • Trockenes Treibholz sollte gehäckselt oder gesammelt verbrannt werden.
  • Die Erlaubnis, das Material zu verbrennen, gilt nur für eine Übergangzeit nach dem Katastrophenfall.
  • Betroffenen Landwirten empfiehlt das Landratsamt, sich vorab mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Telefon (08261) 9919-0 in Verbindung zu setzen.

Alternativ kann das Material auch gebührenpflichtig über eine Grüngutverwertung entsorgt werden. Entsprechende Firmen sind auf der Verwerterliste unter www.unterallgaeu.de/abfall zu finden. Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung Auskunft unter Telefon (08261) 995-8090.

 

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.07.2024